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Wohnsitzanmeldung jetzt online möglich!

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. 

Im Amt Rantzau geht die An- oder Ummeldung jetzt noch schneller – und von überall aus digital. 

 

Die An- und Ummeldung kann sowohl von Einzelpersonen, als auch für Familien erledigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einem Wohnsitz zu einem Anderen ziehen, sprich Eltern mit Kindern und z.B. Ehepaare. 

 

Der Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

 

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie folgendes:

  • Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. Bund-ID). Eine Bund-ID kann kostenlos hier angelegt werden

  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion) oder eine eID-Karte inklusive PIN (weitere Informationen zur eID-Karte)

  • ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät

  • die AusweisApp ab Version 1.24.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer

  • die Wohnungsgeberbestätigung (Formular siehe PDF unter Downloads rechts), wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist

Der Service kann über das Bürgerportal des Amtes Rantzau oder über die Webseite www.wohnsitzanmeldung.de genutzt werden. 

 

Die Wohnsitzanmeldung verläuft in drei Schritten: 

  1. Zunächst geben die Sie die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an und laden – sofern sie zur Miete wohnen – die Wohnungsgeberbestätigung hoch. 

  2. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung als Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. 

  3. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird abschließend nach Anleitung eigenständig von den Bürgerinnen und Bürgern auf den jeweiligen Dokumenten angebracht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Rantzau
Do, 12. September 2024

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