Amt Rantzau
Der Amtsdirektor
Chemnitzstraße 3025355 Barmstedt
E-Mail:
Homepage: www.amt-rantzau.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Di: | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Verkehrsanbindung
AKN, HW, KviP
Zum Amt Rantzau gehören die 10 amtsangehörigen Gemeinden Bevern, Bilsen, Bokholt-Hanredder, Bullenkuhlen, Ellerhoop, Groß-Offenseth-Aspern, Heede, Hemdingen, Langeln und Lutzhorn mit insgesamt ca. 9000 Einwohnern.
Das Amtsgebiet liegt im Norden des Kreises Pinneberg und umschließt die Stadt Barmstedt, zu deren Nahbereich auch acht amtsangehörige Gemeinden zählen. Lediglich die Gemeinde Bilsen gehört zum Nahbereich Quickborn und die Gemeinde Ellerhoop zum Nahbereich Uetersen / Tornesch.
Naherholungssuchende finden im Amtsbereich viele Erholungsgebiete und Freizeitziele, Z.B. Heeder Tannen, Voßlocher Wald, Krückauwanderweg Barmstedt-Elmshorn, Ellerhooper Gehege mit Waldbühne, das Arboretum in Ellerhoop, Bilsener Wohld, das Himmelmoor in Hemdingen sowie das Breedenmoor in Bevern. Dazu breitet sich über das gesamt Amtsgebiet ein Netz von Radwanderwegen aus.
Aktuelle Meldungen
Freies Baugrundstück in Bullenkuhlen
(03. 12. 2024)Liebe Grundstücks-Interessierte,
aktuell steht in der Gemeinde Bullenkuhlen ein Grundstück im Baugebiet "Am Kreuzrebenbach" (Bebauungsplan Nr. 1) zum Verkauf.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Fakten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenden Sie sich bei Fragen oder Kaufinteresse gerne unter folgenden Kontaktdaten an unser Bauamt:
Telefonisch: 04123/688-164
Per Mail:
Foto: Illustration Haus
Abfallinfo und Abfuhrpläne 2025 jetzt digital
(28. 11. 2024)Ab 2025 gestaltet der Kreis Pinneberg die Abfallinfo mit den Abfuhrplänen klima- und ressourcenschonend: Ohne den Postversand an alle Haushalte. Das spart Papier, Logistik sowie CO2 und schont damit die Umwelt.
Diese Neuerung zum Jahreswechsel geht auf einen Beschluss des Kreistages aus September 2023 zurück.
Der Kreis empfiehlt Ihnen die kostenlose Abfall-App Kreis Pinneberg. Sie erinnert Sie an Ihre Abfuhrtermine und meldet, wenn es mal spontane Verschiebungen gibt.
Auf der Website www.abfall.kreis-pinneberg.de erhalten Sie die Abfallinfo und Ihren Abfuhrplan in digitaler Form als Download. Bei Bedarf können Sie diese dann ausdrucken.
Direkt zum Abfuhrplan unserer Gemeinden geht es hier:
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Bevern#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Bilsen#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Bokholt-Hanredder#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Bullenkuhlen#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Ellerhoop#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Groß%20Offenseth-Aspern#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Heede#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Hemdingen#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Langeln#/schedule
https://abfall.kreis-pinneberg.de/Abfall+Navi.html?ort=Lutzhorn#/schedule
Eine kleine Auflage von Druckexemplaren der Abfallinfo und der Abfuhrpläne liegen zur Selbstabholung bei den Ämtern bzw. Bürgerbüros der Städte und Gemeinden und beim Bürgerservice im Kreishaus. Auch bei uns im Amt Rantzau in Barmstedt erhalten Sie die Printausgaben.
[Link zum Kreis Pinneberg - Abfall]
Foto: Abfallinfo und Abfuhrpläne 2025 jetzt digital
Aktuelles Stellenangebot: Dipl. Hochbauingenieurin bzw. Dipl. Hochbauingenieur (FH) / Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Architektur (m/w/d)
(27. 11. 2024)Beim Amt Rantzau / Kreis Pinneberg ist im Bauamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Dipl. Hochbauingenieurin bzw. Dipl. Hochbauingenieur (FH) / Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Architektur (m/w/d) in Teilzeit (35 Std./Wo.) unbefristet zu besetzen.
Nähere Infos finden Sie hier oder unter Downloads auf der rechten Seite.
Spendenaufruf Weihnachtshilfswerk
(27. 11. 2024)Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
anliegend finden Sie den diesjährigen Spendenaufruf für das Weihnachtshilfswerk.
Wie in jedem Jahr bitten wir Sie um eine Spende für Menschen, die nur über wenige Einkünfte verfügen und auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Sollten Sie, trotz der allgemeinen, schwierigen Situation, in der die Belastung der meisten Menschen sehr hoch ist, helfen wollen, wären wir Ihnen sehr dankbar.
Durch Ihre Spenden sind wir in der Lage, diesen Menschen zum Weihnachtsfest eine Freude zu machen, indem ihnen ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird.
Die Verteilung wird durch den Fachbereich Bürgerservice, Sachgebiet Soziales, Kindertagesstätten, Senioren und Jugend, der Stadt Barmstedt erfolgen.
Bitte beachten Sie: Nach der geltenden Rechtslage entscheidet die Stadtvertretunq / Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden. Die Verwaltung ist deshalb gehalten, der Stadtvertretung / Gemeindevertretung eine Auflistung der eingegangenen Spenden unter Nennung des Namens der Spenderin bzw. des Spenders, des Spendenbetrages und des Zuwendungszwecks vorzulegen.
Einzahlungen erbitten wir auf eines der unten aufgeführten Konten der Stadtkasse Barmstedt zum Verwendungszweck: PK 10.000 000 48 mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift möglichst bis zum 02.12.2024, damit rechtzeitig über die Verteilung der Spenden beraten werden kann. Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Bei Beträgen bis 200,00 Euro erkennt das Finanzamt den Kontoauszug der Überweisung an, für Spenden über 200,00 Euro werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden.
[Spendenaufruf Weihnachtshilfswerk]
Foto: Spendenaufruf Weihnachtshilfswerk
Wohnsitzanmeldung jetzt online möglich!
(12. 09. 2024)Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Im Amt Rantzau geht die An- oder Ummeldung jetzt noch schneller – und von überall aus digital.
Die An- und Ummeldung kann sowohl von Einzelpersonen, als auch für Familien erledigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einem Wohnsitz zu einem Anderen ziehen, sprich Eltern mit Kindern und z.B. Ehepaare.
Der Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie folgendes:
Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. Bund-ID). Eine Bund-ID kann kostenlos hier angelegt werden
einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion) oder eine eID-Karte inklusive PIN (weitere Informationen zur eID-Karte)
ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät
die AusweisApp ab Version 1.24.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer
die Wohnungsgeberbestätigung (Formular siehe PDF unter Downloads rechts), wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
Der Service kann über das Bürgerportal des Amtes Rantzau oder über die Webseite www.wohnsitzanmeldung.de genutzt werden.
Die Wohnsitzanmeldung verläuft in drei Schritten:
Zunächst geben die Sie die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an und laden – sofern sie zur Miete wohnen – die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung als Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.
Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird abschließend nach Anleitung eigenständig von den Bürgerinnen und Bürgern auf den jeweiligen Dokumenten angebracht.
[Jetzt Wohnsitz digital anmelden]
Foto: Foto zur digitalen Wohnsitzanmeldung
Bürgermeister Külsen zum Eheschließungsstandesbeamten für die Gemeinde Bilsen ernannt
(11. 06. 2024)Mit Wirkung vom 11.06.2024 wurde Bürgermeister Külsen zum Eheschließungsstandesbeamten für die Gemeinde Bilsen ernannt.
[Visitenkarte Bürgermeister Külsen]
Der Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V. feiert sein 10 jähriges Bestehen
(25. 05. 2024)Liebe Freundinnen und Freunde des Pinneberger Baumschullandes!
Im Jahr 2024 feiern wir 10 Jahre „Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V.“
Alleebaumquartiere, Rosenfelder und die Wiege des Waldes – das Pinneberger Baumschulland ist eine einzigartige Kulturlandschaft. Ihrem Erhalt gilt die Arbeit unseres Vereins - 2024 im zehnten Jahr.
In unserem Jahresprogramm 2024 bieten wir Ihnen wieder viele Angebote an:
Seiten 3 - 12: Unser 10jähriges Jubiläum mit Sonderveranstaltungen am 1./2. Juni 2024 und einem Mitmach-Wettbewerb
Seiten 13 - 19: Unsere BnE-Module (Bildung für nachhaltige Entwicklung)
Seiten 20 - 29: Unser Jahresprogramm „Kulturlandschaft erleben!“ 2024
Das Jahresprogramm finden Sie digital beigefügt im pdf-Format oder als Blätter-Katalog unter https://publish.flyeralarm.digital/kulturlandschaft-erleben-2024/#1
Mit uns können Sie unsere Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland fördern, sehen, hören, lesen, erleben und verschenken. Schauen Sie vorbei: www.pinneberger-baumschulland.de
Festveranstaltung
Am Sonntag, 02.06.2024, 15:00 – 17:00 Uhr, findet die Festveranstaltung „10 Jahre Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V.“ im Dt. Baumschulmuseum statt. Nach den Grußworten werden die Projekte des Fördervereins präsentiert und die Perspektiven für die Kulturlandschaft diskutiert. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten.
Wir freuen uns auf Sie!
Der Förderverein feiert sein 10-jähriges Bestehen am Fest-Wochenende 1./2. Juni 2024 mit acht Veranstaltungen:
Sa., 01.06.2024 | 10:45 – ca. 13:15 Uhr | Das Himmelmoor - Ausstellung und Wanderung ins Moor. |
Sa., 01.06.2024 | 13:00 – 15:00 Uhr | Der Fahlt und Rosengarten Pinneberg - schön und geschichtsträchtig. Führung mit Obernachtwächter Klafack. |
Sa., 01.06.2024 | 14:00 – ca. 15:30 Uhr | Gartenbauzentrum Ellerhoop: Arbeit für gärtnerische Profis. Führung für Pflanzen- und Gartenfreunde (Anmeldung nicht erforderlich) |
Sa., 01.06.2024 | 15:00 – 17:00 Uhr | Die Barockallee Gut Seestermühe - eine Perle im Kreis Pinneberg. Führung mit Dr. Frank Schoppa, zertifizierter Natur- und Landschaftsführer. |
Sa., 01.06.2024 | 10:00 – 14:00 Uhr | Wo bleiben eigentlich unsere Bäume? Zum Beispiel auf dem A7-Deckel! |
Sa., 01.06.2024 | 11:00 – 13:00 Uhr | Zwischen Tradition und Moderne - ein Blick hinter die Kulissen einer nachhaltig produzierenden Baumschule. Betriebsführung durch die Hans Reinke Baumschulen. |
So., 02.06.2024 | 14:00 – 16:00 Uhr | Natur erleben im Arboretum Ellerhoop. Führung mit Georg Henkel. |
Zum Jubiläum lobt der Förderverein einen Mitmach-Wettbewerb aus:
„ZEIG UNS DEINE VISION: BÄUME – LEBEN – ZUKUNFT!“
Der Wettbewerb ist offen für alle, Kinder/Jugendliche (auch über Schulen) und Erwachsene. Zugelassen sind alle Kunstformen, z. B. Literatur (Texte), Musik, Malerei, Fotografie, Video etc.
Die Beiträge sind bis zum 31.08.24 einzureichen mit Angabe von Name, Alter, Adresse und Kontaktdaten beim
Förderverein Kulturlandschaft Pinnberger Baumschulland e.V.,
Thiensen 16
25373 Ellerhoop
Tel 04120 – 70 68 400 (mit AB)
Fax 04120 – 70 68 409
E-Mail:
Bei Abgabe vor Ort bitte beachten:
Öffnungszeiten des Gartenbauzentrums der Landwirtschaftskammer S-H:
8:00 – 16:00 Uhr.
Die Prämierung erfolgt durch eine Jury im Rahmen der Mitgliederversammlung 2024 des Fördervereins. Preise: u.a. Bäume, Gehölze und Pflanzengutscheine.
Nutzen Sie die besonderen Angebote in unsere Jubiläumsjahr 2024!
Ellerhoop, im Mai 2024
Dr. Frank Schoppa, Vorsitzender
Unser Förderverein
Im gemeinnützigen Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V. haben sich erstmals Gebietskörperschaften, Vereine und Verbände sowie wichtige Einrichtungen im Kreis Pinneberg mit dem Ziel zusammengeschlossen, die über 250-jährige Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland zu erhalten, zu pflegen und weiter zu entwickeln. Dazu gehören explizit auch die touristische Erschließung und das Erlebbar machen der Kulturlandschaft.
Der Verein verfolgt dabei die Idee der nachhaltigen Entwicklung durch den Ausgleich zwischen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen in der Region. In den 10 Jahren unseres Bestehens wurden viele Projekte realisiert – mit uns kann man Kulturlandschaft fördern, hören, sehen, lesen, erleben, und sogar verschenken (www.pinneberger-baumschulland.de). Das Deutsche Baumschulmuseum ist für uns der wichtigste Anker unserer Arbeit.
Mit der Veranstaltungsreihe „Kulturlandschaft erleben!“ bringt unser Förderverein Akteure und Interessierte zusammen und macht unsere besondere Kulturlandschaft für die Menschen erlebbar. Das
Erleben, das Erfahren und das Verstehen bilden die Grundlage, unsere Kulturlandschaft in Südwestholstein als etwas Einzigartiges zu begreifen, nämlich als Pinneberger Baumschulland.
Mitglied werden im Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V.
Sie möchten die Arbeit unseres gemeinnützigen Fördervereins unterstützen?
Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechtes (Gemeinden, Städte, Kreise etc.) bleiben als ordentliche Mitglieder des Vereins beitragsfrei.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt:
a. für natürliche Personen als ordentliche Mitglieder 50,00 EUR im Geschäftsjahr.
b. für natürliche Personen als Fördermitglieder 25,00 EUR im Geschäftsjahr.
c. für juristische Personen als ordentliche Mitglieder (außer Gebietskörperschaften) 200,00 EUR im Geschäftsjahr.
d. für juristische Personen als Fördermitglieder 100,00 EUR im Geschäftsjahr.
Für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder (ohne Gebietskörperschaften) wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von 25,00 Euro mit Aufnahme in den Verein fällig.
Kontakt
Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V.
Thiensen 16 - 25373 EIIerhoop
Telefon: 04120/ 7068-401 - Fax: 04120/ 7068-409
Konto: DE11 2305 1030 0510 5124 45 (SPK Südholstein)
E-Mail:
www.pinneberger-baumschulland.de
[Flyer Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V.]
[Anmeldung zur Jubiläumsveranstaltung]
[Einladung zur Jubiläumsveranstaltung]
Foto: Der Förderverein Kulturlandschaft Pinneberger Baumschulland e.V. feiert sein 10 jähriges Bestehen
Musikfilm - Wettbewerb "Your movie - your message"
(17. 04. 2024)Du bist auch gegen Müll und für Umwelt- und Klimaschutz?
Dann mache Dich dafür stark und sag es laut!
„Your movie – your message!“ ist ein Musikfilm-Wettbewerb gegen Müll und für Umwelt- und Klimaschutz.
Er findet im Rahmen der Kreisumwelttage 2024 statt.
Wer kann mitmachen?
Du allein, mit Freunden oder einzelnen Klassenkameraden, Deine ganze Schulkasse oder Dein Verein, Chor, etc.! Mitmachen können alle im Alter von 6 und 25 Jahren (helfende Lehrer*innen etc. ausgenommen), die aus dem Kreis Pinneberg kommen oder hier zur Schule, Verein oder Chor gehen!
Weitere Infos zum Thema findest du unter folgendem Link:
[Flyer Musikfilm-Wettbewerb "Your movie - your message"]
[Plakat Musikfilm-Wettbewerb "Your movie - your message"]
75 Jahre Grundgesetz
(25. 03. 2024)Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat.
Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben. Die Feierlichkeiten zu diesem Jubiläum werden am 23. Mai 2024 mit einem Staatsakt in Berlin beginnen. Im Anschluss findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
Rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags wird ein buntes und abwechslungsreiches Programm angeboten. Mit dabei auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung werden mit dabei sein.
[Link zur Seite der Bundesregierung zum Thema 75 Jahre Grundgesetz]
Foto: Foto zum Thema 75 Jahre Grundgesetz
Ordenskampagne des Landes Schleswig-Holstein „DEN (N)ORDEN AM HERZEN“
(06. 02. 2024)Das Ehrenamt in Schleswig-Holstein ist allgegenwärtig: Überall engagieren sich Frauen und Männer. Jung und Alt setzen sich für die gute Sache und ihre Freizeit für andere ein. Die Möglichkeiten des freiwilligen Engagements sind breit gefächert und in nahezu allen Lebensbereichen möglich. Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat das eine sehr große Bedeutung. Die Landesregierung ist daher bestrebt, das ehrenamtliche Engagement noch stärker zu würdigen und hervorzuheben.
Frauen engagieren sich in gleichem Maße wie Männer in ihrem Ehrenamt – doch für Ordensverleihungen werden oft nur Männer vorgeschlagen. Damit Ministerpräsident Daniel Günther bei Ehrungen künftig genauso viele Orden an Blazer wie an Sakkos anstecken kann, ist das Land zunächst auf die Vorschläge aus der Gesellschaft angewiesen.
Daher möchte das Land alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ermutigen, Menschen aus dem eigenen Umfeld für eine Ehrung, besonders Frauen, vorzuschlagen.
Jeder kann verdiente Personen vorschlagen
Mithilfe der Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern soll ehrenamtliche Arbeit noch sichtbarer werden. Dabei müssen sie gut begründen, warum die- oder derjenige für eine Ehrung in Frage kommt. Das Ordensreferat der Staatskanzlei prüft in Zusammenarbeit mit den Landesministerien, wer die Kriterien für eine Auszeichnung erfüllt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Download und Linkbereich.
[Faltblatt zur Ordenskampagne des Landes Schleswig-Holstein]
[Link zur Website: Ordenskampagne des Landes Schleswig-Holstein]
Foto: Ordenskampagne des Landes Schleswig-Holstein „DEN (N)ORDEN AM HERZEN“
A23 - Sofortmaßnahme zwischen den AS Halstenbek-Krupunder (20) bis AS HHEidelstedt (21), RiFa Hamburg, vom 5.2. bis 9.2.2024
(01. 02. 2024)Schaden an der Entwässerungsleitung im Seitenraum festgestellt
Sperrung des Seitenstreifens für Reparaturmaßnahme erforderlich
An einer Entwässerungsleitung auf der Richtungsfahrbahn Hamburg zwischen den Anschlussstellen (AS) Halstenbek-Krupunder (20) und AS HHEidelstedt (21) wurde ein Schaden festgestellt. Dieser muss schnellstmöglich behoben werden, um die Entwässerungsleistung des Offenporigen Asphalts (OPA) aufrechtzuerhalten.
Zum Schutz der Arbeiter:innen im Baufeld muss eine Baustellenabsicherung am 5.2. errichtet werden. Diese wird nach der morgendlichen Rushhour, am 5.2., von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter Sperrung des Hauptfahrstreifens erfolgen. Während der Sanierungsarbeiten vom 6.2. bis zum 8.2.2024, stehen den Nutzer:innen alle Fahrsteifen zur Verfügung, der Seitenstreifen bleibt gesperrt. Der Abbau der Verkehrssicherung soll am 9.2., wieder von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Hierfür ist es erneut notwendig, den Hauptfahrstreifen in der verkehrsarmen Zeit zu sperren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christian Merl
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord
Tel. +49 40 2351338140
www.autobahn.de
A7 Rader Hochbrücke: Notfallmaßnahme Asphaltsanierungen zw. AK Rendsburg und AS Rendsburg/Büdelsdorf
(13. 12. 2023)Die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen haben massive Frostschäden auf beiden Richtungsfahrbahnen verursacht, dies wurde durch die regelhaften Kontrollfahrten im Bauabschnitt der Rader Hochbrücke festgestellt.
Die Sanierung der Schäden kann mit Blick auf die zu erwartenden Wetterverhältnisse und den bevorstehenden Reiseverkehr zu den Weihnachtsfeiertage nicht aufgeschoben werden.
Folgende Einschränkungen sind an den kommenden Tagen zu erwarten:
Mittwoch, den 13.12.23, von 6:00 bis 22:00 Uhr
Sperrung der Richtungsfahrbahn Flensburg
zwischen dem AK Rensburg (9) und AS Rendsburg / Büdelsdorf (8)
Die Umleitung der Verkehre Richtung FL / Norden erfolgt über die ausgeschilderte Bedarfsumleitung U57 zurück auf die A7 an der AS Rendsburg / Büdelsdorf (8)
Donnerstag, den 14.12.23, von 6:00 bis 22:00 Uhr
Sperrung der Richtungsfahrbahn Hamburg
zwischen AS Rendsburg / Büdelsdorf (8) und AK Rendsburg (9)
Die Umleitung der Verkehre Richtung HH / Süden erfolgt über die ausgeschilderte Bedarfsumleitung U54 zurück auf die A7 am AK Rendsburg (9)
Karina Fischer
Projekt- und Verkehrskoordination, Kommunikation
Großprojekte
Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidenkampsweg 96-98 · 20097 Hamburg
Niederlassung Nord
NEU T +49 40 2351 338 143
M +49 152 548 179 42
[Bedarfsumleitungen Übersichtsplan]
Wochenend-Vollsperrung der A7 zwischen AS HH-Heimfeld (32) und HH-Volkspark (27)
(12. 12. 2023)Freitag, den 16.2., 22:00 Uhr bis Montag, den 19.2.24, 5:00 Uhr
- Vollsperrung weiträumig umfahren über A7-A1-A21-B205-A7
- Durchfahrt GST nicht möglich
Die Arbeiten der DEGES für den Neubau des Autobahnkreuzes (AK) HH-Hafen und die dazugehörige Erweiterung der A7 auf acht Fahrstreifen im Bereich Heimfeld gehen weiter voran. In der Februarvollsperrung soll ein wichtiger Meilenstein für das Projekt umgesetzt werden. Für die zukünftige Anbindung der A26 an die A7 wird ein sogenannter Überflieger, Verbindungsrampe zwischen den beiden Autobahnen, über der A7 hergestellt. Zudem muss eine neue, beide Fahrbahnen überspannende, Verkehrszeichenbrücke eingehoben werden. Für diese Arbeiten ist zwingend eine Vollsperrung der A7 erforderlich.
Es ist grundsätzlich beabsichtigt diese Vollsperrung zusammen mit dem Projekt K20 Hochstraße Elbmarsch durchzuführen, um eine weitere Sperrung auf der A7 zu vermeiden.
Die Detailplanung für die Vollsperrung und die Umsetzung der vorab zu erbringenden Bauleistungen laufen auf Hochtouren. Die Witterungsverhältnisse in den letzten Wochen erschweren diese Arbeiten. Aus diesem Grund kann aktuell eine witterungsbedingte Verschiebung für die Maßnahmen zum Neubau AK HH-Hafen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Terminierung für ein ggf. erforderliches Ersatzwochenende ist bereits angeschoben.
Die Vollsperrung der A 7 wird zwischen den Anschlussstellen HH-Heimfeld (32) und HH-Volkspark (27) in beiden Richtungen
ab Freitag, den 16.2., 22:00 Uhr bis Montag, den 19.2.2024, 5:00 Uhr eingerichtet!
Die Sperrungen an den Anschlussstellen HH-Volkspark, HH-Othmarschen, HHWaltershof und HH-Hausbruch und HH-Heimfeld beginnen am Freitag, den 16.2. bereits ab 21:00 Uhr und erfolgen nach und nach!
Großraum- und Schwerlasttransporte müssen die A 7 Vollsperrung weiträumig umfahren, da eine Durchfahrt in beiden Fahrtrichtungen nicht möglich ist!
Offizielle Umleitungsstrecke:
Die großräumige Umleitung während der Vollsperrung über die A1, A21 und B205 steht für Durchgangsverkehre und die überregionalen Verkehre in beiden Fahrtrichtungen zur Verfügung.
• aus Süden kommen ab dem Bucherholzer Dreieck (43) / Horster Dreieck
(40) über das Maschener Kreuz (39) weiter auf der A1
• aus Norden kommend ab der AS Neumünster-Süd (15) auf die B205
Die großräumige Umleitung wird an der Strecke über die vorhandene Netzbeeinflussungsanlage (LED-Beschilderung) durchgängig ausgewiesen.
Weitere Informationen und Details werden frühzeitig in den nächsten Wochen bekannt geben!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Karina Fischer
Projekt- und Verkehrskoordination, Kommunikation
Großprojekte
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord Mobil: 0152 548 179 42
www.autobahn.de
Stellenausschreibung Begleitperson (w/m/d) für die Busfahrten zum Sportunterricht
(01. 12. 2023)Beim Amt Rantzau / Kreis Pinneberg ist für die Grundschule Hemdingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Begleitperson (w/m/d)
in Teilzeit (11 Std./Wo.) befristet zu besetzen.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Stellenausschreibung.
[Stellenausschreibung Begleitperson (mwd) für die Busfahrten der Grundschule Hemdingen]
[Link zur Stellenausschreibung Begleitperson (mwd) für die Busfahrten der Grundschule Hemdingen]
Patenprojekt für Kinder psychisch erkrankter Eltern
(23. 11. 2023)Sehr geehrte Damen und Herren,
die Brücke Elmshorn gGmbH bietet mit ihrem Projekt im gesamten Kreis Pinneberg Kindern, die mit psychisch erkranktem Elternteil aufwachsen, regelmäßig eine stabile Bezugsperson und unbelastete Freizeitgestaltung an. Die Eltern erfahren Entlastung durch einen festen Termin in der Woche, an dem ihr Kind zuverlässig außerhalb des eigenen Haushaltes betreut ist.
Nähere Informationen zum Projekt finden Sie im beigefügten Flyer und unter folgendem Link:
https://brueckeelmshorn.de/patenschaftsprojekt-regenbogen/
[Flyer zum Patenprojekt für Kinder psychisch erkrankter Eltern]
A23: Start der nächsten Bauphase im Zuge der Sanierung und Grundinstandsetzung
(15. 11. 2023)• Einbau der Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen nördlich des Tunnelbauwerks RiFa Heide
• Schließen der Mittelstreifenüberfahrten und finale Herstellung der Schutzeinrichtungen RiFa Hamburg
Wie bereits berichtet, setzt die Autobahn GmbH Niederlassung Nord die grundhafte Erneuerung der A23 auf Hamburger Gebiet fort.
Nach Abschluss des Einbaus des offenporigen Asphalts (OPA) auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie an der Verbindungsrampe von der A23 zur A7 und dem Rückbau der mobilen Schutzeinrichtungen entlang der Strecke, werden die finalen Arbeiten an den Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen fortgeführt.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Ab dem 20.11. bis zum 24.11.23 werden die bauzeitlich notwendigen Mittelstreifenüberfahrten final geschlossen. Die Arbeiten erfolgen als Tagesbaustellen auf der Richtungsfahrbahn Hamburg immer außerhalb der Rushhour in der Zeit von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In dieser Zeit wird der Verkehr einstreifig an den Baustellen vorbeigeführt. Während der morgendlichen Rushhour stehen den Nutzer:innen bis 9:00 Uhr zwei Fahrstreifen zur Verfügung.
- Der Bau der Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen nördlich des Tunnelbauwerkes im AD HH-Nordwest, RiFa Heide, erfolgt ebenso in Form von Tagesbaustellen ab dem 16.11. bis Ende November von 7:00 – 15:00 Uhr. In dieser Zeit, außerhalb der Rushhour, wird der Verkehr einstreifig vom AD HH-Nordwest bis hinter das Tunnelbauwerk, geführt.
Für die Mittelstreifenschutzeinrichtung müssen neue Fundamente betoniert, Ortbetonschutzelemente gestellt und die Bereiche dahinter profiliert werden. Während der Rushhour stehen den Pendler:innen in Fahrtrichtung Heide in dieser Bauphase täglich ab 15:00 Uhr zwei Fahrstreifen zur Verfügung.
Die Baumaßnahmen sind stark witterungsabhängig. Eine Verschiebung der genannten Termine ist daher möglich.
Verkehrliche Einschätzung
- Die Maßnahme wurde intensiv mit der FHH, dem Bezirk Eimsbüttel in Bezug auf die umliegenden Maßnahmen abgestimmt und koordiniert.
- Aufgrund der bestehenden, täglichen Verkehrsüberlastung der A23 ist während der Bauzeit mit Staulagen zu rechnen.
Empfehlungen:
- Pendler:innen wird weiterhin während der Bauzeit weiterhin empfohlen - je nach Möglichkeit - Arbeiten im Homeoffice in Betracht zu ziehen.
- Den Verkehrsteilnehmer:innen wird aufgrund der Arbeiten, insbesondere aufgrund jener hinter dem Tunnelbauwerk im AD HH-NW, RiFa Heide vom 16.11. bis Ende November, den Bereich des AD HH-Nordwest weiträumig zu umfahren, wenn dies möglich ist.
- So wird Pendler:innen aus dem westlichen Schleswig-Holstein für die Fahrt und von Hamburg geraten, auf die L103 ab/bis zur AS PinnebergNord (16) auszuweichen.
- Pendler:innen aus dem nordwestlichen Schleswig-Holstein mit Fahrtzielen im Norden und Nordosten Hamburgs wird empfohlen, entsprechend die A7 über die AS Quickborn (21) oder AS Henstedt-Ulzburg (19) zu nutzen, um über die B432, B433 in die nördlichen Bezirke Hamburgs zu gelangen.
- Nutzer:innen aus dem Zentrum Hamburgs kommend, mit Fahrtziel A7 Richtung Flensburg wird geraten, die AS HH-Stellingen (26) zu meiden und je nach Möglichkeit bereits früher auf die A7 aufzufahren, wie etwa an der AS HH-Volkspark (27). Ebenso können die Anschlussstellen weiter
Wir fordern alle Verkehrsteilnehmenden auf, die Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Baustelle zum Schutz der Arbeiter:innen einzuhalten.
Hinweis für GST: Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.autobahn.de/nord unter GST. Dort erhalten Sie tagesaktuell Baustellenübersichten und die Durchfahrtsbreiten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christian Merl
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord
Telefon: 040 235 1338 140
www.autobahn.de
[A23: Start der nächsten Bauphase im Zuge der Sanierung und Grundinstandsetzung]
A7 – Sperrung des Verbindungsastes der A7 Fahrtrichtung Flensburg zwischen dem AD Horster Dreieck (37) bis zum AK Maschen (36) am Freitag, 17.11., 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr
(14. 11. 2023)• Sanierung der Überführungsrampe im AD Horster Dreieck startet
• Einstreifige Verkehrsführung ab dem 17.11.2023, 13:00 Uhr bis voraussichtlich
Ende Februar 2024
An der Überführungsrampe der A7 über die A1 im AD Horster Dreieck (37) müssen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. So werden die Übergangskonstruktionen (ÜKO) getauscht, die Bauwerkskappen abgebrochen und neu hergestellt, die Abdichtung erneuert, Brückengeländer neu hergestellt und die Lager des Bauwerks getauscht werden. Um den Verkehr über die Verbindungsrampe aufrechtzuerhalten, wird auf dem Bauwerk halbseitig gebaut und der Verkehr je Bauphase über den Hauptfahrstreifen oder den ersten Überholfahrstreifen am Baufeld vorbeigeführt.
Zum Aufbau der bauzeitlichen Schutzeinrichtung für die notwendige Baumaßnahme wird am Freitag, den 17.11. in der Zeit von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr die A7, Fahrtrichtung Flensburg, zwischen dem AD Horster Dreieck (37) bis zum AK Maschen (36) gesperrt. Der Verkehr wird während der Sperrung über die A1 zum AK Maschen (39) und die A39 in Fahrtrichtung A7 Flensburg umgeleitet.
Ab dem 17.11. 2023, 13:00 bis Ende Februar 2024 wird der Verkehr einstreifig an der Baustelle vorbeigeführt. Die Durchfahrtsbreite beträgt 4,50 m. GST-Transporte werden über die A1 und A39 über das AK Maschen (39) umgeleitet. GST-Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.autobahn.de/nord unter GST. Dort erhalten Sie tagesaktuell Baustellenübersichten und die Durchfahrtsbreiten
Zum Schutze der Arbeiter:innen fordern wir die Nutzer:innen auf, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich einzuhalten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Christian Merl
Leiter Stab II Kommunikation
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
T +49 40 235 1338 140 M: +49 152 547 64 998
A7 - 57 Stunden-Vollsperrung von Freitag 24.11.23, 20:00 Uhr bis Montag 27.11.23, 5:00 Uhr zwischen der AS Warder (10) und AD Bordesholm (12)
(13. 11. 2023)Vollsperrung der A7 Freitag 24.11., 20:00 Uhr bis Montag 27.11., 5:00 Uhr Vollsperrung der A7 zwischen der AS Warder (10) und AD Bordesholm (12) in beide Fahrtrichtungen.
Vollsperrung der L49 zeitgleich im Bereich des Brückenbauwerks über die A7
Das Auf- und Abfahren der A215 von/zur A7 bleibt jederzeit möglich.
Um die Verkehre auf der L49 über die A7 während des Abbruchs und Neubaus der geschädigten Überführungsbauwerk an der Anschlussstelle (AS) Bordesholm (11) aufrecht zu erhalten, wird eine zum Bestandsbauwerk parallel liegende Ersatzbrücke eingehoben. Für den Brückeneinhub ist eine Vollsperrung der A7 zwischen AS Warder und Autobahndreieck (AD) Bordesholm notwendig. Für den Einbau der Behelfsbrücke ist eine Vollsperrung der A7 am Wochenende vom Freitag, 24.11.,20:00 Uhr bis Montag, 27.11., 5:00 Uhr, wie auch zeitgleich eine Vollsperrung der L49 notwendig.
Die Behelfsbrücke verläuft südlich des alten Brückenbauwerks und ersetzt die vorhandene ampelgesteuerte 1- streifige Verkehrsführung für den überführten Verkehr der L49 mit dann 2 Fahrstreifen ohne Ampelanlage. Die Behelfsbrücke kann außerdem vom Rad- und Fußverkehr genutzt werden.
Der Abbruch des Bestandsbauwerk ist für das erste Quartal 2024 geplant. Danach beginnen die Arbeiten für den Neubau. Dieser soll im Jahr 2025 fertiggestellt sein.
Umleitungen:
Der Verkehr auf der A7 in Fahrtrichtung Norden bzw. Flensburg wird vor dem Autobahndreieck Bordesholm (12) von der A7 auf die A215 Richtung Kiel geleitet.
Am Autobahnkreuz Kiel-West erfolgt dann die Zuführung auf die A210 Richtung Rendsburg bis zum Autobahnkreuz Rendsburg und dann wieder zurück auf die A7 mit Fahrtrichtung Norden.
Der Verkehr der A7 in Fahrtrichtung Süden bzw. Hamburg wird am Autobahnkreuz Rendsburg auf die A210 Richtung Kiel geleitet bis zum Autobahnkreuz Kiel-West und dann über die A215 Richtung Süden zurück auf die A7 Richtungsfahrbahn Hamburg.
Verkehrsteilnehmer auf der A7 Fahrtrichtung Norden mit dem Ziel Nortorf gelangen an der Anschlussstelle Neumünster Nord über die Umleitungsempfehlung L 328 von Neumünster nach Nortorf.
Verkehrsteilnehmer auf der A7 Fahrtrichtung Süden können Nortorf ungehindert über die Anschlussstellen Warder bzw. Bordesholm erreichen.
Verkehrsteilnehmer aus Nortorf nutzen zur Auffahrt auf die A7 in Richtung Norden die ausgeschilderte Umleitung zur AS Warder (10).
Verkehrsteilnehmer aus Nortorf nutzen zur Auffahrt auf die A7 in Richtung Süden die ausgeschilderte Umleitung zur AS Neumünster-Nord (13).
Verkehrsteilnehmer aus Bordesholm können auf die A7 in Richtung Flensburg an der AS Bordesholm (11) auffahren.
Verkehrsteilnehmer aus Bordesholm mit Zielen im Süden nutzen die AS Blumenthal (4) um auf der A215 Richtung Süden zur A7 zu gelangen.
Verkehrsteilnehmer der L49 nutzen während der Sperrung ebenfalls die AS Neumüster-Nord (13) und die A215.
Wegen des zu erwartenden, hohen Verkehrsaufkommens auf den Umleitungsstrecken bitten wir ortskundige Verkehrsteilnehmende alternative Routen zu prüfen.
Grundsätzlich empfehlen wir die Vollsperrung weiträumig zu umfahren und auf unnötige Fahrten zu verzichten!
Hinweis für GST: Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.autobahn.de/nord unter GST. Dort erhalten Sie tagesaktuell Baustellenübersichten und die Durchfahrtsbreiten.
Hintergrund:
Das Brückenbauwerk wurde 1970 errichtet. Nachdem ab 2021 im Zuge von Brückenprüfungen schwerwiegende Schäden festgestellt wurden und weitere Untersuchungen gezeigt haben, dass diese durch Instandsetzungsmaßnahmen nicht behoben werden können, wurden die Arbeiten für einen Ersatzneubau aufgenommen.
Für die Zeit der Arbeiten wird eine Behelfsbrücke errichtet, um die Verkehrsbeziehung aufrecht zu erhalten.
Die komplette Fertigstellung des neu zu errichtenden Brückenbauwerks Bauwerkes ist im Jahr 2025 geplant.
Über zukünftige verkehrliche Einschränkungen, während der Arbeiten werden wir rechtzeitig informieren.
Pressekontakt:
Torben Wiencke Kommunikation Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord
Tel.: +49 451 290287106
www.autobahn.de
A 7 – Tunnel Altona: Nächtliche Sperrung Richtungsfahrbahn Nord zwischen AS HH-Bahrenfeld (28) und AS HH Volkspark (27) Umbau der Verkehrsführung in mehreren Nächten
(06. 11. 2023)• Umbau in den Nächten vom 6.11. bis 16.11.23
• Fahrstreifenreduzierung Richtungsfahrbahn Nord und Süd
• Zwei Nächtliche Sperrungen Richtung Norden / Flensburg
• Bedarfsumleitungen U 31 nutzen
Die Ausbaumaßnahmen der DEGES im Bauabschnitt Altona gehen gut voran. Der Start in die nächste Hauptbauphase erfordert umfangreiche verkehrliche Anpassungen auf der A7.
Der Umbau der Verkehrsführung findet in mehreren aufeinanderfolgenden Nächten statt, in denen Fahrstreifenreduzierungen und zwei nächtliche Sperrungen der Richtungsfahrbahn Nord zwischen den Anschlussstellen HHBahrenfeld (28) und HH-Volkspark (27) erforderlich werden.
Folgende verkehrliche Einschränkungen sind in den Kalenderwochen 45 und 46 zu erwarten:
In den Nächten ab Montag, den 6.11. bis Donnerstag, den 16.11.23 • Fahrstreifenreduzierung Richtungsfahrbahn Nord und Süd • jeweils von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr Einstreifigkeit
• zwischen der AS HH-Othmarschen (29) und der AS HH-Volkspark (27)
Mittwoch, 8.11. und Donnertag, 9.11.23
• Zwei Nächtliche Sperrung der Richtungsfahrbahn Nord / Flensburg
• zwischen der AS HH-Bahrenfeld (28) und der AS HH-Volkspark (27)
• Jeweils von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr
• Sperrung Auffahrtsrampe AS HH-Bahrenfeld Richtung Nord jeweils ab
21:00 Uhr
Großraum- und Schwerlasttransporte:
Während der nächtlichen A7 Sperrungen Richtungsfahrbahn Nord wird auf der A7 auf Höhe der AS HH-Bahrenfeld (28) eine Wartezone für bereits genehmigte Großraum- und Schwerlasttransporte eingerichtet. Entsprechend Ihrer Genehmigung melden sie die Durchfahrt durch den Elbtunnel wie gewohnt telefonisch eine Stunde vorher an und können dann die Wartezone nördlich des Elbtunnels auf der A7 befahren. Die Transporte werden von dort nach Aufforderung durch die Sperrung geleitet!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Karina Fischer
Projekt- und Verkehrskoordination, Kommunikation Großprojekte
Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Nord
Mobil: +49 152 548 179 42 Telefon: +49 40 2351 338 143
www.autobahn.de
Abgesagt: A23 Fahrtrichtungssperrungen zwischen den Anschlussstellen Elmshorn (14) und Tornesch (15) zur Instandsetzung der Fahrbahndeckschichten
(17. 10. 2023)In Richtung Heide vom 20.10.2023, 20:30 Uhr bis 23.10.2023, 5.00 Uhr
Nach der erfolgreichen Instandsetzung am letzten Wochenende in Richtung Hamburg müssen die Arbeiten in Richtung Heide, die für das nächste Wochenende vorgesehen waren, wegen der zu erwartenden niedrigen Temperaturen und starken Winde abgesagt werden. Die Instandsetzung wird im Frühjahr 2024 fortgesetzt.
Pressekontakt:
Torben Wiencke
Kommunikation
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
55-Stunden-Vollsperrung der A7 von Freitag, den 17.11. bis Montag, den 20.11.23
(16. 10. 2023)A 7 – Tunnel Altona: 55-Stunden-Vollsperrung der A 7
Einbau der Fertigteilträger für die vorgezogene Tunnelzelle Behringstraße
Einrichten der neuen Verkehrsphase Freitag, den 17.11. bis Montag, den 20.11.23
- zwischen AS HH-Heimfeld bis AS HH-Volkspark
- Sperrung der Anschlussstellen ab Freitag, 17.11. ab 21:00 Uhr
- Durchfahrt GST nicht möglich
- Einrichtung der 6+0 Verkehrsführung
Die achtstreifige Erweiterung der A 7 und die Herstellung des neuen Lärmschutztunnels im Bauabschnitt Altona gehen weiter gut voran. Bevor im November die nächste Hauptbauphase durch die DEGES, verantwortlich für Planung und Baudurchführung, gestartet werden kann, sind noch zahlreiche Maßnahmen vorab umzusetzen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Vollsperrung am vergangenen Wochenende gehen nun die Bauarbeiten zur Vorbereitung der nächsten Hauptbauphase weiter voran. Aktuell laufen die Gründungs- und Schalungsarbeiten der Außen- und Mittelwände für die Herstellung der „letzten“ vorgezogenen Tunnelzelle im Verlauf der Behringstraße. In der November-Vollsperrung werden dann die Fertigteilträger aufgelegt und die neue Verkehrsführung eingerichtet.
Während der neuen Verkehrsphase werden dann ab November alle sechs Fahrstreifen, drei Fahrstreifen je Richtung, im Gegenrichtungsverkehr auf der Richtungsfahrbahn Nord / Flensburg geführt.
Vollsperrung der A 7 für 55 Stunden zwischen den Anschlussstellen HH-Volkspark und HH-Heimfeld in beiden Richtungen
ab Freitag, den 17.11., 22:00 Uhr bis Montag, den 20.11., 5:00 Uhr!
Die Rampensperrungen an den Anschlussstellen HH-Volkspark, HH-Othmarschen, HH-Waltershof und HH-Hausbruch und HH-Heimfeld beginnen am Freitag, den 17.11. bereits ab 21:00 Uhr und erfolgen nach und nach!
Offizielle Umleitungsstrecken:
Die großräumige Umleitung während der Vollsperrung über die A1, A21 und B205 steht für Durchgangsverkehre und die überregionalen Verkehre in beiden Fahrtrichtungen zur Verfügung.
- aus Süden kommen ab dem Bucherholzer Dreieck (43) /Horster Dreieck (40) über das Maschener Kreuz (39) weiter auf der A1
- aus Norden kommend ab der AS Neumünster-Süd (15) auf die B205
Die großräumige Umleitung wird an der Strecke über die vorhandene Netzbeeinflussungsanlage (LED-Beschilderung) durchgängig ausgewiesen.
Großraum- und Schwerlasttransporte müssen die A 7 Vollsperrung weiträumig umfahren, da eine Durchfahrt in beiden Fahrtrichtungen nicht möglich ist!
Weitere Informationen und Details u.a. zu Umleitungs- und Ausweichstrecken sind aktuell noch in der finalen Abstimmung und werden frühzeitig in den nächsten Wochen bekannt geben!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Karina Fischer
Projektkoordination und Verkehrskoordination, Kommunikation
Großprojekte
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord
Mobil: +49 152 548 179 42 Telefon: +49 40 2351 338 143
[55-Stunden-Vollsperrung der A7 von Freitag, den 17.11. bis Montag, den 20.11.23]
Warnung: Sturm Warnstufe ORANGE
(13. 10. 2023)Akutwarnung
Sturm mit Spitzen > 75 km/h
Warnstufe ORANGE
Postleitzahl: 25355
gültig ab 13.10.2023, 13:00 Uhr bis 13.10.2023, 23:00 Uhr
Ausgabezeitpunkt: 12.10.2023, 13:32 Uhr
Von Freitagnachmittag bis Freitagnacht erreicht der Wind aus Südwest zeitweise Sturmstärke mit Spitzenböen von 70 bis 90 km/h.
Beachten Sie mögliche Auswirkungen:
- Zweige und kleinere Äste können von Bäumen abbrechen.
- Dachziegel können herunterfallen, lose Gegenstände um- oder fortgeweht werden.
- Beim Gehen und Radfahren teils erhebliche Behinderungen.
- Bei Fahrzeugen mit großem Luftwiderstand oder mit Anhängern kann es vor allem bei Seitenwind zu Problemen kommen.
Es handelt sich hierbei um mögliche Ausmaße, die von Wetterlage zu Wetterlage variieren können.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
- Vermeiden Sie Spaziergänge oder Fahrradtouren durch Waldgebiete oder Alleen.
- Bei Autofahrten: Lenkrad gut festhalten (Böen!), auf heruntergefallene Äste achten.
- Verschieben Sie nach Möglichkeit Fahrten mit KFZ-Anhänger.
- Sichern Sie lose Gegenstände (Blumentöpfe, Gartenmöbel, Sonnenschirm, Fensterläden etc.).
Foto: Warnung: Sturm Warnstufe ORANGE
Gemeinsamer Sammlungsaufruf anlässlich des Volkstrauertages 2023
(11. 10. 2023)Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Meldung machen wir Sie auf den Aufruf zur Haus- und Straßenversammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Schleswig-Holstein vom 03.11.-01.12.2023 aufmerksam.
Es werden alle Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen, Institutionen, Verbände und militärischen Dienststellen in Schleswig-Holstein gebeten, die Sammlung und die Arbeit des Volksbundes im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Datei im Downloadbereich.
[Gemeinsamer Sammlungsaufruf anlässlich des Volkstrauertages 2023]
Foto: Gemeinsamer Sammlungsaufruf anlässlich des Volkstrauertages 2023
Verkehrsbehinderungen durch Radrennen am 20.08.2023
(15. 08. 2023)Am Sonntag, den 20.08.2023, findet die 26. Auflage des Straßenradrennens BEMER Cyclassics mit ca. 14.000 begeisterten Breitensportler*innen und internationalen Radprofis durch Hamburg und das benachbarte Schleswig-Holstein statt. Beim größten Eintagesrennen Deutschlands wird es zeitweise zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen.
Im gesamten Landkreis Pinneberg, teilweise in den Landkreisen Segeberg und Steinburg sowie im Hamburger Stadtgebiet (hauptsächlich in den Bezirken Mitte, Eimsbüttel und Altona) kann es aufgrund diverser Sperrungen zu verkehrlichen Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen kommen.
Barmstedt, Bevern, Ellerhoop, Kummerfeld, Pinneberg
Mühlenweg (L75) – Spitzerfurth (L75) – Pinneberger Landstr. (L110) – Hauptstr. (L110) – Barmstedter Str. (L110) – Oha (K21) – Bundesstr. (K21) – Elmshorner Str. (K21) – Westring
Dieser Straßenzug wird ab ca. 08:45 Uhr fortlaufend voll gesperrt und bleibt es bis ca. 14:15 Uhr.
Halstenbek, Rellingen, Tangstedt, Quickborn, Hemdingen, Barmstedt
Halstenbeker Chaussee (L104) – Dockenhudener Chaussee (L104) – Hartkirchener Chaussee (L104) – Halstenbeker Weg (L104) – Pinneberger Str. (L99) – Hamburger Str. (L99) – Hauptstraße (L106) – Tangstedter Chaussee (K6) – Dorfstraße (Tangstedt; K6) – Tangstedter Str. – Pinneberger Str. (L76) – Marktstr. (L76) – Kieler Str. (B4) – Barmstedter Str. (L111) – Quickborner Chaussee (L111) – Reesenhöh (L195) – Barmstedter Str. (L111) – Hemdinger Chaussee (L111) – Hamburger Str. (L75)
Dieser Straßenzug wird ab ca. 08:15 Uhr fortlaufend voll gesperrt und bleibt es bis ca. 12:15 Uhr.
Hemdingen (Dorfstr., Hökerkamp, Drosselbusch)
Barmstedter Str. (L111) – Quickborner Chaussee (L111) – Reesenhöh (L195) – Barmstedter Str. (L111)
Dieser Straßenzug wird ab ca. 08:45 Uhr fortlaufend voll gesperrt und bleibt es bis ca. 12:15 Uhr.
Barmstedt, Lutzhorn, Heidmoor, Mönkloh, Bokel
Austr. – Reichenstr. (K2) – Feldstr. (K2) – Mühlenstr. (K2) – Lutzhorner Landstr. (K2) – Hauptstr. (K2) – Bramstedter Landstr. – Waldchaussee (K48) – Heidmoorer Str. – Hermann-Brettin-Str. (K30) – Mönkloher Str. (K30) – Bokeler Str. (L114) – Aubek (L114) – Mühlenstr. (K2) – Hauptstr. (K2)
Dieser Straßenzug wird ab ca. 11:45 Uhr voll gesperrt und bleibt es bis ca. 13:45 Uhr.
Anwohner der betroffenen Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf der Rennstrecke zu parken und bei Bedarf rechtzeitig vor den Sperrzeiten entsprechend ihres Fahrtziels umzuparken. Letzteres empfehlen wir auch den Anwohnenden der angrenzenden Sackgassen.
Das Queren der Strecke zu Fuß und mit dem Rad ist bei größeren Lücken möglich. Hierbei ist den Anweisungen der Polizei und des Ordnerpersonals undbedingt Folge zu leisten. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und dem Schutz der Teilnehmer, damit alle unfallfrei ankommen.
Weitere Informationen und Details zum Streckenverlauf in Ihrer Gemeinde können Sie aus den beigefügten PDF Dateien im Downloadbereich entnehmen.
Bei konkreten Fragen melden Sie sich unter oder besuchen Sie die Verkehrsinformations-Webseite, die Sie unter: https://www.cyclassics-hamburg.de/das-event/verkehrsinfo/ aufrufen können.
Verkehrsinfotelefon Veranstalter: 040 – 607 717 777 (nur in der Rennwoche besetzt).
Donnerstag, 17.08.23 10:00 – 14:00 Uhr, Freitag, 18.08.23, jeweils von 14:00 – 18:00 Uhr, Samstag, 19.08.23 von 10:00 – 16:00 Uhr und Sonntag, 20.08.23 von 07:00 – 17:00 Uhr.
Verkehrsinfotelefon Polizei Hamburg: 040 – 428 65 65 65
Samstag, 19.08.23 von 10:00 - 18:00 Uhr und Sonntag, 20.08.23 von 06:00 – 17:30 Uhr
Fahrplanauskunft des HVV unter 040 – 19 449 und des VHH unter 040 – 725 94 800.
[Anwohnerinformation_100erSchleife_West Bevern Ellerhoop]
[Anwohnerinformation_100erSchleife_Ost Hemdingen Heede]
[Anwohnerinformation Eliteschleife Lutzhorn]
[Anwohnerinformationen Hemdingen (Drosselbusch, Dorfstraße)]
Amt Rantzau am Montag, den 14.08.2023 nur eingeschränkt geöffnet
(14. 08. 2023)Aufgrund einer technischen Störung ist das Amt Rantzau am heutigen Tage nur eingeschränkt erreichbar.
Bauarbeiten an der Pinneberger Landstraße L110
(28. 06. 2023)Die Stadtwerke Barmstedt errichten zwischen dem Umspannwerk in Heede und der Stadt Barmstedt eine neue Stromtrasse. Deshalb muss die Pinneberger Landstraße (L110) für längere Zeit gesperrt werden. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Bevern und Barmstedt. Entsprechende Umleitungen sind ausgeschildert.
Bundesweite Umfrage der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
(19. 05. 2023)Bundesweite Umfrage der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Die Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg am Neckar führt zwei bundesweite Befragungen unter Waldbesitzern und Jägern durch. Das Projekt wird von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe gefördert und trägt den Titel „DIALOG – Zwischen Vorurteilen und Kooperation - Neue Ansätze zur Kommunikation im Waldumbau“.
Die Umfragen sollen ergründen, wie die Menschen ihren Wald erhalten haben und welche Pläne sie mit diesem in Zukunft verfolgen. Die Anpassung des Waldes im Zuge des Klimawandels spielt für uns ebenfalls eine Rolle, aber auch die Zusammenarbeit von Waldbesitzern und Jägern. Weiterhin möchten wir ergründen, welchen Bezug die Menschen zu ihrem Wald haben. Die Wirkung des Wildes ist außerdem von Bedeutung. Bei den Jägern interessiert uns, warum die Leute den Jagdschein erwerben und wie sie sich ihr zukünftiges Agieren im Wald vorstellen. Aber auch die Frage nach der Pacht ist von Interesse. Wir möchten erfahren, ob dieMenschen weiterhin pachten wollen oder ob andere Modelle für sie interessanter sind.
Mit den Umfragen versucht die Hochschule eine möglichst große Anzahl an Leuten zu erreichen. Es sind daher auch explizit Personen angesprochen, bei denen absehbar ist, dass sie Wald erben werden, aktuell aber noch nicht besitzen. Aber auch Waldbesitzer, deren Interesse am eigenen Wald sehr gering ist, sind herzlich dazu eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Jeder Waldbesitzer darf unabhängig von seiner im Besitz befindlichen Flächengröße die Umfrage beantworten. Die Gruppe der unter 30 Jährigen steht bei der Betrachtung zwar im Fokus. Allerdings sind alle Personen für die Teilnahme willkommen, da dies eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Gruppen ermöglicht. Bei den Jägern möchten wir auch die Jagdscheinanwärter dazu aufrufen, die Umfrage auszufüllen.
Es ist mit etwa 7,5 – 9 Minuten Teilnahmedauer zu rechnen.
Die beiden Umfragen richten sich an Personen allerGeschlechter.
Über folgende Links können Sie die Umfragen erreichen.
Die Hochschule für Forstwirtschaft möchte sich bereits im Voraus für Ihre Teilnahme bedanken.
Waldbesitzer:
https://www.umfrageonline.com/c/7et7am7i
Jäger
https://www.umfrageonline.com/c/pyqicpri
Ergebnisse der Gemeinde- und Kreiswahl für den Bereich des Amtes Rantzau
(15. 05. 2023)Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2023 für den Bereich des Amtes Rantzau können am Wahlabend über die nachfolgenden Links eingesehen werden:
• https://www.wahlen-sh.de/grw/gemeindewahlen_amt_010565660000.html
• https://www.wahlen-sh.de/kreiswahlen_kreis_01056.html
Die Ergebnisse werden am Abend, je nach Auszählungsstand in den Wahlbezirken, laufend aktualisiert.
Weitere Informationen zur Wahl unter: https://www.wahlen-sh.de/
[Wahlen im Land Schleswig-Holstein]
[Gemeindewahlen am 14.05.2023]
L 75: Fahrbahneinengungen in Alveslohe
(11. 05. 2023)Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) muss ab
15. Mai 2023 im Verlauf der Landesstraße 75 in der Ortsdurchfahrt Alveslohe aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrbahn an drei Stellen einengen. Der Grund sind starke Absackungen der Fahrbahn im Bereich von Straßenabläufen. Die Restfahrbahnbreite beträgt an diesen drei Stellen viereinhalb Meter.
Sanierung ist geplant
In der gesamten Ortsdurchfahrt bestehen sehr starke Asphaltschäden, weswegen die Geschwindigkeit bereits seit Jahren auf 30 Stundenkilometer reduziert ist. Die Sanierung der L 75 in diesem Abschnitt durch die Gemeinde ist bereits für 2024 geplant. Die Einengungen bleiben bis zum Beginn der Sanierung des Straßenabschnittes bestehen.
Der LBV.SH bittet auf die Einschränkungen einzustellen. Die notwendigen Einengungen wurden mit der Polizei, der Verkehrsbehörde des Kreises Segeberg und dem Amt Auenland Südholstein abgestimmt.
Quelle: Medien-Information der Pressestelle des LBV.SH vom 10. Mai 2023
[Medieninformation des LBV.SH zur L 75: Fahrbahneinengungen in Alveslohe]
Pinneberg wird Standort des Zentralklinikums
(23. 03. 2023)"Die Entscheidung über den Standort des künftigen Zentralklinikums im Kreis Pinneberg ist gefallen. Von den drei in der engeren Auswahl stehenden Grundstücken hat Pinneberg Ossenpadd das Rennen gemacht – vor Pinneberg Rehmenfeld und Elmshorn. Diese Entscheidung ist von der erweiterten Geschäftsführung der Regio Kliniken getroffen, dem Hauptausschuss des Kreises Pinneberg vorgestellt und schließlich von den Gesellschaftern bestätigt worden. Die Gesellschafter sind die Sana Kliniken AG mit einem Anteil von 74,9 Prozent und der Kreis Pinneberg mit 25,1. Mit der Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein gesetzt für einen zentralen Gesundheitscampus im Kreis Pinneberg."
Quelle: Pressemitteilung des Kreis Pinneberg vom 22.03.2023
Die ganze Pressemitteilung finden Sie in der beigefügten Datei.
[Pressemitteilung: Pinneberg wird Standort des Zentralklinikums]
Foto: Pressemitteilung: Pinneberg wird Standort des Zentralklinikums
Bundesfreiwilligendienst Schuljahr 2023/2024 - BFDlerin oder BFDler gesucht!
(16. 03. 2023)Hast du Lust, im kommenden Schuljahr 2023/24 den Bundesfreiwilligendienst an unserer Schule zu absolvieren?
Wir suchen einen engagierten jungen Menschen, der Spaß an der Arbeit mit Kindern hat.
Solltest du Interesse haben oder weitere Informationen benötigen, dann melde dich bei uns.
Wir freuen uns auf dich!
Grundschule Bokholt-Hanredder
Hauptstraße 87
25335 Bokholt-Hanredder
04123 2575 oder 04123 68340
[Plakat Bundesfreiwilligendienst 2023/24]
Foto: Plakat Bundesfreiwilligendienst 2023/24
"Ich bin kurz im Amt" - jetzt auch digital mit dem Bürgerportal
(16. 02. 2023)Das Bürgerportal ist online!
"Ich bin kurz im Amt" - jetzt auch digital. Das Portal für Bürgerinnen und Bürger.
Das Bürgerportal bietet Ihnen Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen, unabhängig von Ort und Öffnungszeiten. Das Angebot der digitalen Verwaltungsdienstleistungen wird in den nächsten Wochen und Monaten stetig für Sie erweitert.
Um zum Bürgerportal zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Foto: Bürgerportal
Kreis übernimmt Vollstreckungen für das Amt Rantzau
(08. 12. 2022)Ende November unterzeichneten Matthias Bagger, Direktor des Amtes Rantzau, und Landrätin Elfi
Heesch einen Kooperationsvertrag, mit dem ein Teil des Vollstreckungswesens des Amtes Rantzau ab dem kommenden Jahr vom Kreis übernommen wird.
Nähere Informationen können Sie der Medieninformation des Kreises Pinneberg entnehmen.
[Medieninformation: Kreis übernimmt Vollstreckungen für das Amt Rantzau]
„Zum Glück gibt's uns“ - Das kommunale Ehrenamt, jetzt mitmachen!
(02. 12. 2022)Am 14. Mai 2023 ist Kommunalwahl. Es werden über 12.000 Menschen gesucht, die als Gemeindevertreter kandidieren und Mitverantwortung in der Kommunalpolitik zu übernehmen. Über 1000 Ämter als ehrenamtlicher Bürgermeister müssen besetzt werden.
Die Akademie für die ländlichen Räume in hat in Abstimmung mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag und mit Unterstützung des Sparkassen- und Giroverbandes sowie des Landesbeauftragten für politische Bildung die Werbekampagne „Zum Glück gibt´s uns“ gestartet.
Nähere Informationen und die Links zu den Informationsvideos zu diesem Thema finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung der Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig-Holstein e.V.
[Pressemitteilung "Zum Glück gibt's uns"]
[Link zur Website "Zum Glück gibt es uns"]
Foto: Logo "Zum Glück gibt's uns"
Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben 6-streifige Erweiterung der A23 zwischen der AS Tornesch und dem AD Hamburg-Nordwest
(25. 11. 2022)Nähere Informationen können Sie die beigefügten Datei entnehmen.
Am Volkstrauertag findet am Ehrenhain keine öffentliche Gedenkveranstaltung statt
(03. 11. 2022)Amtlicher Hinweis
Am Volkstrauertag – 13.11.2022 – findet am Ehrenhain in Bokholt-Hanredder keine öffentliche Gedenkveranstaltung statt.
[Amtlicher Hinweis zum Volkstrauertag am 13.11.2022]
Der Norden hilft e. V.: Wunschbaumaktion in Barmstedt
(18. 10. 2022)Aktuelle Aktion ,,Wunschbäume“
Wie auch in den vergangenen Jahren stehen die Wunschbäume ab 10. Oktober 2022 in
Uetersen Haushaltswaren Lembke, Großer Sand 116
Barmstedt Barmstedter Wechselstube, Reichenstraße 3
Öffnungszeiten: Mittwoch bis Freitag 10 – 12 Uhr
und 14 – 17 Uhr, Samstag 10 – 13 Uhr
ab 21.11.2022 im Stadtzentrum Schenefeld
Nähere Informationen zur Wunschbaumaktion können Sie folgendem Link entnehmen:
https://der-norden-hilft.de/aktuelle-aktionen/
[https://der-norden-hilft.de/aktuelle-aktionen/]
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
(08. 09. 2022)Aufgrund der Reform wird ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet. Dafür müssen ab 2022 alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland von den Finanzämtern neu bewertet werden.
Ab dem 01. Juli 2022 werden alle Eigentümer*innen schriftlich von der schleswig-holsteinisches Finanzverwaltung aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Das Schreiben enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Diese ist bis zum 31. Oktober 2022 dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.
Aktuelle Informationen finden Sie in den nachstehenden Verlinkungen:
Die Hintergründe und weitere Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link:
Gerne können Sie sich das Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform des DStGB anschauen: www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/
Im Grundsteuerportal Digitaler Atlas Nord können Sie ihre Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten einsehen: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/
Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A20
(30. 08. 2022)Teilabschnitt 6: A23 bis L114
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt den Bau der Bundesautobahn A 20 durchzuführen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54
in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Bundesautobahn A 20 zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu
bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom
01.09.2022 bis 31.08.2023 Vorarbeiten durchzuführen und zwar:
Bestandsaufnahme (Kartierung) für Umweltuntersuchungen
• Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und
Fauna innerhalb eines Vegetationszyklus
Vermessungstechnische Vorarbeiten
Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
• Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen
Grundlagennetzes
• Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
• Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
• kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben
mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messinstrumenten
• temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
• kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
• vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder
Höhenfestpunkten
Bodenuntersuchungen
• Durchführung von Bodenuntersuchungen, Betreten und Befahren von Grundstücken, Durchführung von Bohrungen, Ablesen von Grundwassermessstellen
Ortsbesichtigungen
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Auufer | 3,4 | alle |
Barmstedt | 5,7,8 | alle |
Bokel | 1,3,5,13,14,15,16 | alle |
Hohenfelde | 1,2,3,4,5,6,8,9,10,15 | alle |
Horst | 6,7 | alle |
Kronsmoor | 3 | alle |
Lutzhorn | 8,9,10 | alle |
Moordiek | 1,2,3,4,5,6 | alle |
Moordorf | 1,2,3,4,5 | alle |
Siebenecksknöll | 2,3,4 | alle |
Osterhorn | 1,2,3,4,6,7 | alle |
Overndorf-Grönhude | 7 | alle |
Westerhorn | 1,2,3,4,5,8,9 | alle |
Westermoor | 3,4,5,6 | alle |
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem
geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit
geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in
Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest.
Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Weitere Informationen zum Projekt finden sie unter:
https://www.deges.de/projekte/projekt/a-20-abschnitt-6-a-23-bis-l-114-noerdlich-bokel/
Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens wird hiermit die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet.
Begründung:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der o.a. Vorarbeiten erfolgt im öffentlichen Interesse gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Das Vorhaben des Baus der A 20 ist in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der
als Anlage dem Bundesfernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) beigefügt ist, als Vorhaben
des „vordringlichen Bedarfs“ aufgenommen worden. Es dient der Deckung eines gesetzlich durch § 1 FStrAbG festgestellten Bedarfs.
Bei der Beurteilung der Dringlichkeit von Vorarbeiten hat weiterhin der in § 17e Abs. 2
FStrG geregelte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen
den Planfeststellungsbeschluss Beachtung zu finden.
Die Vorarbeiten sind erforderlich, um den Planungsprozess zu Ende zu führen.
Im Vergleich zu dem öffentlichen Interesse an der baldigen Durchführung der Vorarbeiten
sind die unmittelbaren nachteiligen Auswirkungen der punktuellen Maßnahmen auf Ihren
Grundstücken geringfügig und reparabel sowie vorübergehender Natur.
Aus diesem Grund muss Ihr Interesse, durch die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen eine Aufschiebung dieser Arbeiten zu erreichen, dem öffentlichen Interesse am
Fortschreiten der Planung untergeordnet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Duldungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei
Die Autobahn GmbH des Bundes,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Niederlassung Nord,
Heidenkampsweg 96-98,
20097 Hamburg
erhoben werden.
Hamburg, den 26.08.2022
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
gez. i.A. Holger Schütt
[Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A20]
Bundesfreiwilligendienst bei der Spieliothek-mobil e.V.
(09. 08. 2022)Der Spieliothek-mobil e.V. sucht zum 01. September 2022 Bundesfreiwillige, als Überbrückung oder Praktikumsjahr für Erzieher und pädagogische Berufe.
Näherer Informationen können Sie der beigefügten Datei entnehmen.
[Datei Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst bei der Spieliothek-mobil e.V.]
Foto: Bild Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst bei der Spieliothek-mobil e.V.
Einschulungstermine 2022
(04. 08. 2022)Anbei finden Sie die Einschulungstermine für die umliegenden Grundschulen:
James-Krüss-Schule, Außenstelle Bokholt-Hanredder (Grundschule Bokholt-Hanredder)
Einschulung am Mittwoch, den 17.08.2022
http://www.gs-james-kruess-schule.de/
Gottfried-Semper-Schule, Außenstelle Ellerhoop (Grundschule Ellerhoop) Einschulung am Donnerstag, den 18.08.2022
https://www.gottfried-semper-schule.de/
Grundschule Hemdingen Einschulung am Mittwoch, den 17.08.2022
https://www.grundschule-hemdingen.de/
Grundschule Wiepeldorn, Außenstelle Lutzhorn
Einschulung am Dienstag, den 16.08.2022
Medieninformation des Kreises Pinneberg zum Schulstart 2022
(03. 08. 2022)Anbei finden Sie eine Medieninformation des Kreises Pinneberg zum Schulstart 2022.
[Medieninformation des Kreises Pinneberg zum Schulstart 2022]
Präsentation und Brandschutzvortrag Grundschule Hemdingen vom 26.04.2022
(17. 05. 2022)Anbei finden Sie die Dokumentation zur Präsentation und des Brandschutzvortrages in der Grundschule Hemdingen vom 26.04.2022.
[Brandschutzvortrag Grundschule Hemdingen]
[Präsentation Grundschule Hemdingen]
Wahlinfo zur Landtagswahl am 08.05.2022
(04. 05. 2022)Nach 18.00 Uhr werden die Wahlergebnisse der Gemeinden des Kreises unter www.kreis-pinneberg.de ins Internet gestellt und mit der Internetpräsentation des Landes Schleswig-Holstein verlinkt.
Neues Antragsverfahren für Schülerfahrkarten
(29. 04. 2022)Die Schülerfahrkarten können ab sofort online unter www.ticket-olav.de beantragt werden.
OLAV ist ein Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn.
Nähere Informationen finden Sie auch im beiliegenden Flyer.
[Flyer OLAV Schülerfahrkarten]
Angebot VSV Vosslocher Sportverein e.V. für Ukraineflüchtlinge
(31. 03. 2022)Für alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen -von groß bis klein- bietet der Vosslocher SV eine beitragsfreie Mitgliedschaft im Verein an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben unter Downloads.
[Angebot VSV für Ukraineflüchtlinge]
Einfach zu neuer PIN für den Online-Ausweis
(31. 03. 2022)Wer die PIN seines elektronischen Personalausweises vergessen hatte, musste bislang persönlich aufs Bürgeramt und dafür ggf. wochenlang vorher einen Termin reservieren. Auf einem neuen Portal geht das jetzt online.
Selbstverständlich ist die Anforderung einer PIN nach wie vor auf dem Bürgeramt möglich. Wie die Bundesdruckerei mitteilt, gibt es dafür aber nun auch ein Online-Portal. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betreibt dazu inzwischen die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Der neue Webservice soll die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion vereinfachen.
[Ausweis-Pin zurücksetzen oder bestellen]
START Ausschreibung 2022 - Jetzt weiter sagen!
(04. 02. 2022)Die START-Stiftung vergibt auch in diesem Jahr Stipendien an Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte, die in unserer Gesellschaft etwas verändern und die Zukunft mitgestalten möchten.
Bewerbungen werden online vom 01. Februar bis 06. März 2022 entgegen genommen. Die START Stiftung freut sich, wenn Sie uns dabei unterstützen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen.
Was ist START?
START ist das einzige bundesweite Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler in Deutschland.
Als außerschulisches Bildungs- und Engagementprogramm begleitet START Jugendliche mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte drei Jahre lang neben der Schule. Hierbei bieten START ein starkes Netzwerk, individuelle Betreuung und finanzielle Unterstützung. Die Schulform oder der angestrebte Abschluss spielen keine Rolle.
Durch Seminare, digitale Lernformate, Workshops und Projektarbeit schärfen die Jugendlichen ihre persönlichen Interessen und lernen ihre eigenen Stärken kennen. Zugleich setzen sie sich dabei insbesondere mit kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Themen intensiv auseinander. Das ist die Zukunft. Das ist START.
Wen will START erreichen?
Für ein START-Stipendium kann sich bewerben, wer:
- neugierig und aufgeschlossen ist und Ideen für unsere Zukunft hat
- nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils ist
- mit Beginn des Schuljahres 2022/23 mindestens die 9. Klasse besucht und noch mindestens drei Jahre in Deutschland zur Schule geht (alle weiterführenden und berufsbildenden Schulen; Schulwechsel sind möglich);
- bereit für ein intensives dreijähriges Bildungs- und Engagementprogramm ist.
Die wichtigsten Informationen zum Stipendium finden Sie auch auf folgendem Flyer sowie auf www.start-stiftung.de. Für alle Interessierten finden mehrere Informationsveranstaltungen über Zoom statt. Alle Infos dazu finden Sie ebenfalls auf der Website.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter der 069/300 388 419 oder per Mail an .
Weihnachtshilfswerk 2021
(17. 01. 2022)Das Spendenergebnis des Weihnachtshilfswerkes 2021 steht fest. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barmstedt und der Umlandgemeinden (Amt Rantzau, Amt Hörnerkirchen) haben
9.876,62 Euro gespendet.
Nähere Informationen können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.
Lothar Dietrich erhält die Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
(09. 12. 2021)Menschen, die über viele Jahre ehrenamtlich tätig gewesen sind, können mit der Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein ausgezeichnet werden. Vorausgesetzt werden selbstständige Leistungen über einen langen Zeitraum.
Die Verleihung der Ehrennadel setzt eine lange ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit voraus. Das ehrenamtliche Engagement muss in einer außergewöhnlichen selbstständigen Leistung bestehen. Die Ehrennadel ist 15 Millimeter groß, besteht aus Silber und zeigt das Landeswappen.
Verleihung der Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein am 07.12.2021
Lothar Dietrich engagiert sich seit mehr als vier Jahrzehnten auf vielfältige Weise für das Wohl seiner Heimatgemeinde und der Kirchengemeinde.
Er war nahezu zwanzig Jahren stellvertretender Vorsitzender des Kirchengemeinderates der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Barmstedt und übernahm 2019 die Aufgaben des ersten Vorsitzenden. Lothar Dietrich kümmert sich um alle Belange der größten Kirchengemeinde im Kirchenkreis, mit drei Gotteshäusern und sechs Pastoren. Herausragende Verdienste hat er sich im Bauausschuss erworben. Lothar Dietrich machte sich als Projektleiter für die Sanierung mehrerer Gemeindehäuer der Region und der Heiligen-Geist-Kirche stark. Dabei hat er immer die Finanzen im Blick und unterstützt mit seinem Wissen die Buchhaltung der Kirchengemeinde Barmstedt.
Daneben engagiert er sich seit 1973 im Turn- und Sportverein Hemdingen-Bilsen e.V. In seiner Zeit als Vorsitzender hat Lothar Dietrich mehrere Sportarten im Verein etabliert. Bis heute ist er unermüdlich als Leiter der Schwimmsparte im Einsatz. Zudem blickt Lothar Dietrich auf ein jahrzehntelanges kommunalpolitisches Engagement zurück und ist seit mehr als zwei Jahrzehnten Schiedsmann für fünf Kommunen.
Foto: Foto der Verleihung (Quelle: Frank Peter)
Besitzer gesucht: Polizei gibt Geldbörse im Amt Rantzau ab
(17. 11. 2021)Besitzer gesucht: Polizei gibt Geldbörse im Amt Rantzau ab
Ein Portemonnaie mit einem erheblichen Geldbetrag wartet im Fundbüro des Amtes Rantzau auf seinen rechtmäßigen Besitzer. – Quelle: https://www.shz.de/34363322 ©2021
Nähere Informationen können Sie dem folgenden Zeitungsartikel der SHZ entnehmen:
[Link zum Zeitungsartikel der SHZ - Besitzer gesucht: Polizei gibt Geldbörse im Amt Rantzau ab]
Betreuer und Betreuerinnen für Grundschulkinder der Grundschule Ellerhoop gesucht!
(20. 09. 2021)Wir suchen zum 15.10.2021 und 01.01.2022
Betreuer und Betreuerinnen
für Grundschulkinder der Grundschule Ellerhoop
(Außenstelle der Gottfried-Semper-Schule)
Unsere Betreuungseinrichtung ist bereits seit 2005 erfolgreich aktiv.
Wir betreuen Ellerhooper Grundschulkinder von Montag bis Freitag vor der
Unterrichtszeit ab 7.00 Uhr und nach der Unterrichtszeit bis 16.00 Uhr.
Wir suchen liebevolle Betreuer*innen zur Erweiterung / Unterstützung des
bestehenden Teams.
In unserem schönen Gebäude
– spielen und basteln wir mit den Kindern
– haben wir alle viel Spaß
– essen wir mit den Kindern gemeinsam Mittag
Bei uns stehen Spiele, Bewegung, Ruhepausen und eigenständiges Tun im
Vordergrund.
Haben Sie Interesse, uns auf Basis eines Mini- oder Midijobs zu unterstützen,
dann melden Sie sich bitte bei uns.
Eine Kurzbewerbung können formlos im „Pass op“ Gebäude, Dorfstr. 5 in
Ellerhoop abgeben oder per Mail an senden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an Meike Schönborn unter 04120 1373
oder 0172 4013214.
[PassopeV-Mini-Midijob - GS Ellerhoop]
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Coronavirus hat der Kreis Pinneberg auf seiner Webseite online gestellt.
Für Fragen zum Coronavirus haben Bund, Land sowie der Kreis Pinneberg eine telefonische Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebietwaren oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, sollten sich per Telefon an ihre Hausarztpraxis oder an die Tel.-Nummer 116 117 der KVSH wenden (auch außerhalb der Sprechzeiten).
Bürgertelefon des Kreises Pinneberg
Tel.: 04121/ 4502-3828 (Mo.-Fr. von 8:00 bis 13:00 Uhr
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
Tel.: 0431/ 797 000 01 (Mo.-Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 16:30 Uhr)
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Tel.: 030/ 346 465 100
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel.: 116 117
Testzentren in Barmstedt
https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/corona-schnelltests-buergertests-und-selbsttests
Für weitere Informationen folgende Sie bitte dem nebenstehenden Link.
[Kreis Pinneberg informiert zum Coronavirus]
Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vor-haben 6-streifige Erweiterung der A 23 zwischen der AS Tornesch und dem AD Hamburg-Nordwest
(09. 06. 2021)Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben 6-streifige Erweiterung der A 23 zwischen der AS Tornesch und dem AD Hamburg-Nordwest
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt die 6-streifige Erweiterung der A 23 durchzuführen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Bundesautobahn A 23 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom 10.06.2021 bis 31.12.2022 Vorarbeiten durchzuführen. Nähere Informationen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
[2021-05-11 ortsübliche Bekanntmachung_Vorarbeiten_5b_16FStrG_A23]
Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben 6-streifige Erweiterung der A 23 zwischen der AS Tornesch und dem AD
(12. 05. 2021)Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt die 6-streifige Erweiterung der A 23 durchzuführen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Bundesautobahn A 23 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom 07.06.2021 bis 31.12.2022 Vorarbeiten durchzuführen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Zuwendung gemäß der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule" erhalten
(24. 08. 2020)Das Amt Rantzau hat nach der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule" eine Zuwendung in Höhe von 5.619,23 EUR am 19.08.2020 vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein für die Grundschule Hemdingen bewilligt bekommen. Die Zuwendung dient der Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, um in einer Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes Schülerinnen und Schüler, bei denen die Schule einen entsprechenden Bedarf erkannt hat, leihweise mit den erforderlichen Geräten ausstatten zu können.
Gemäß §15 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung haben die Mittelempfänger auf die Förderung durch den Bund aus dem DigitalPakt Schule in geeigneter Form hinzuweisen.
Foto: Zuwendung gemäß der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule" erhalten
DIE CORONA-WARN-APP: GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN
(17. 06. 2020)Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.
WARUM IST DIE APP SO WICHTIG?
Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass sich Symptome bemerkbar machen.
Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spaziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lücken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unserer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Kontrolle zu halten.
WIE FUNKTIONIERT DIE APP?
Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Aufschluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufallscodes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maximal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht.
Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Handlungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Zeit einsehbar.
WAS PASSIERT MIT DEN DATEN?
Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt.
- Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch einen Namen.
- Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begegnung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch keine Standortbestimmung.
- Dezentrale Speicherung: Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht.
- Keine Einsicht für Dritte: Die Daten der Personen, die eine nachgewiesene Infektion melden, sowie der Benachrichtigten sind nicht nachverfolgbar – nicht für die Bundesregierung, nicht für das Robert Koch-Institut, nicht für andere Nutzer/-innen und auch nicht für die Betreiber der App-Stores.
[BPA_Corona-Warn-App_Onepager_DE]
[FAQ Langfassung Corona Warn App 2020-06-12]
[BPA_Corona-Warn-App_Auf Einen Blick_DE]
Coronavirus - Informationen für Schleswig-Holstein
(01. 05. 2020)Auf einer eigens eingerichteten Webseite des Landes Schleswig-Holstein werden Infomationen zum Coronavirus gegeben.
Hier werden allgemeine Informationen zum Coronavirus, wichtige Rufnummern und Landesverordnungen sowie Erlasse veröffentlicht.
Weiterhin finden Sie Informationen den zu Bildungseinrichtungen (Informationen für Schulen, Hochschulen und Kultur), Informationen für die Wirtschaft (Fördermöglichkeiten - siehe auch unten angefügten Antrag auf Förderung) und Pressemitteilungen zum Coronavirus laufend aktuell veröffentlicht.
Für alle Fragen zum Coronavirus haben Bund, Land sowie der Kreis Pinneberg eine telefonische Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebiet waren oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, sollten sich per Telefon an ihre Hausarztpraxis oder an die Tel.-Nummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) wenden (auch außerhalb der Sprechzeiten).
Bürgertelefon des Kreises Pinneberg
täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr
Telefon: 04121 / 4502 - 5000
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
Telefon: 0431 / 79 70 00 01
Bürgertelefon des Bundes
Telefon: 030 / 346 465 100
KVSH - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon: 116 117
Für weitere Informationen folgende Sie bitte dem nachfolgendem Link.
[Coronavirus - Informationen für Schleswig-Holstein]
Umfrage zur Coronakrise vom Gemeinschaftsarchiv Barmstedt und Umland
(30. 04. 2020)Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir befinden uns in einer beispiellosen Krisensituation, die massiv in unser aller Berufs- und Privatleben eingreift. Versorgungsengpässe, geschlossene Schulen, Reiseverbote, Maskenpflicht und Homeoffice verändern unseren Alltag.
Das Gemeinschaftsarchiv Barmstedt und Umland interessiert sich dafür, wie Sie mit diesen neuen Herausforderungen umgehen. Was sticht Ihnen momentan besonders ins Auge, was belastet Sie, an welcher machen sich die Auswirkungen der Krise in Ihrem Umfeld besonders bemerkbar?
Bitte nehmen Sie sich ca. 12 Minuten Zeit, um folgenden Fragebogen auszufüllen:
https://forms.gle/Hsqwx8WcqSPxKuox7
Ihre Angaben werden anonymisiert verarbeitet und nicht mit Ihren Kontaktdaten verknüpft.
Damit helfen Sie uns, ein aktuelles Stimmungsbild zu erstellen und tragen maßgeblich dazu bei, dass zünftige Generationen diese einzigartige historische Periode erforschen können. Das Archiv plant zu diesem Zweck die Herausgabe eines Sonderheftes auf Basis der Umfragedaten und weiterer Rechercheergebnisse.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Archivleitung! Auf Anfrage kann Ihnen die Umfrage auch postalisch zugesendet werden.
Kontakt:
Tel.: 04123681-131
Mobil: 01723466513
E-Mail:
Das Amt ist mit Terminvergabe eingeschränkt geöffnet
(24. 04. 2020)Bekanntmachung
Das Amt Rantzau ist derzeit eingeschränkt mit Terminvergabe geöffnet
Das Amt Rantzau wird für die Einwohner und Einwohnerinnen ab dem 04.05.2020 wieder eingeschränkt geöffnet sein. Sofern Sie Ihr Anliegen allerdings schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erledigen können, nutzen Sie unbedingt diese Art, mit uns in Verbindung zu treten. Einlass in die Amtsverwaltung wird nur gewährt, wenn der persönliche Besuch unerlässlich ist.
Für den Besuch der Amtsverwaltung ist zwingend eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie hierzu telefonisch oder per Mail Kontakt mit Ihrem/r Sachbearbeiter/in auf. Um Sie ggf. bei einer Terminänderung informieren zu können oder, falls sich herausstellen sollte, dass Sie im Amt mit einer infizierten Person in Kontakt getreten sind, erfassen wir bei der Terminvergabe Ihren Namen, Vornamen und Ihre Telefonnummer. Bitte lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.
Aufgrund der baulichen Gegebenheit des Amtsgebäudes kann dieses unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins betreten werden. Termine können selbstverständlich auch über die bekannten Öffnungszeiten der Amtsverwaltung hinaus vereinbart werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem/r Sachbearbeiter/in.
Zu dem Termin kommen Sie bitte pünktlich, alleine oder maximal mit einer Begleitperson. Für Ihren Besuch in der Amtsverwaltung gilt die Mund-Nasen-Schutzmaskenpflicht zwingend. Bringen Sie bitte Ihre persönliche Schutzmaske zum Termin mit. Die Bezahlung von Gebühren soll nur per EC-Karte erfolgen.
Kontakt zur Amtsverwaltung: Tel.: 04123/688-0 oder oder nutzen Sie die Durchwahl- und Kontaktmöglichkeiten (Telefon / E-Mail) der Beschäftigten. Die Durchwahl- und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen sowohl zu Ihrem Schutz als auch zum Schutz der Mitarbeiter/innen. Diese Maßnahmen gelten ab dem 04.05.2020 bis auf Weiteres.
Amt Rantzau
Der Amtsdirektor
Bagger
Hilfe für Steuerpflichtige aufgrund der Corona-Krise
(22. 04. 2020)Für Abgabenzahlungen, die aufgrund von Auswirkungen der Corona-Krise nicht fristgerecht beglichen werden können, besteht die Möglichkeit ein Antrag auf vereinfachte Stundung zu stellen. Bitte nutzen Sie dafür das nachstehende Formular unter Downloads.
Weitere Information finden Sie hier.
[Antrag auf Steuererleichterungen wg Auswirkungen Corona]
Informationsseiten der Bundesagentur für Arbeit
(30. 03. 2020)Die aktuellen Entwicklungen stellen uns vor besondere Herausforderungen. So verzeichnet die Bundesanstalt für Arbeit etwa einen starken Anstieg der Zahl von Anträgen auf Kurzarbeitergeld.
Um zum Beispiel möglichst viele, auch kleinere Unternehmen über die Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu informieren und Arbeitnehmer/-innen über aktuelle Veränderungen bei der Arbeitslosmeldung aufzuklären, stehen nachfolgende Links mit Informationen zur Verfügung:
KuG-Infos für Arbeitnehmer/innen
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-Arbeitnehmer
KuG-Infos für Arbeitgeber und Unternehmen
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-Kurzarbeitergeld
FAQ zur Grundsicherung
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Informationen für bestehende Kunden/innen und zur Arbeitslosmeldung
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq
Coronavirus - Regelung für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften
(26. 03. 2020)Welche Regelung gelten für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften?
In der unten zum Download stehenden Zusammenfassung der Regelungen für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften steht Ihnen ein Merkblatt zur Verfügung. Es werden die häufigst gestellten Fragen beantwortet.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Kreises Pinneberg (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr) unter 04121 / 4502 - 5000 zur Verfügung.
[Merkblatt zu den Regelungen für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften]
Neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus
(23. 03. 2020)Der Kreis Pinneberg hat heute seine Allgemeinverfügung angepasst, die zusammen mit der neu von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnung erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus enthält.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen
Personennahverkehr oder der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sind jetzt komplett untersagt (vorher bis max. 5 Personen zulässig). Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen. Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Sitzungen von staatlichen und kommunalen Gremien (Sitzungen der
Stadt- und Gemeindevertretungen, des Kreistags sowie der Amtsausschüsse und der Verbandsversammlungen kommunaler Zweckverbände) sind unter Beachtung der Hygienehinweise des Robert-Koch-Institutes gestattet. Allerdings sind sie auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken. Für diese Sitzungen gelten keine räumlichen Zutrittsbeschränkungen, sodass sie bei Bedarf auch unter anderem in Sporthallen, Räumen in Schulen sowie in Gaststätten durchgeführt werden können. Speisen oder Getränke dürfen nicht serviert werden.
Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft und endet am Sonntag, 19. April
2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Allgemeinverfügung des Kreises ist auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-pinneberg.de einsehbar
Die neue Rechtsverordnung des Landes regelt noch differenzierter, welche Dienstleistungen weiter angeboten und welche Geschäfte weiter geöffnet bleiben können oder auch geschlossen werden müssen.
Die Verordnung wurde neu gefasst, so wurden jetzt auch Tätigkeiten von Handwerkern und Dienstleistern verboten, die einen engen Kontakt zum Kunden erfordern, ohne medizinisch akut geboten zu sein, z.B. müssen Friseure, Massagesalons oder Kosmetikstudios schließen. Mit einer Positivliste wird geklärt, dass z.B. die medizinische Fußpflege gestattet ist. Die neu erlassene Rechtsverordnung des Landes und die in § 7 Abs. 1 dieser Verordnung erwähnte Liste der erlaubten Verkaufsstellen und der erlaubtes Dienstleistungs-, Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten ist auf der Internetseite des Landesregierung veröffentlicht (www.schleswig-holstein.de).
Die Verordnung tritt am 19. April außer Kraft.
Oliver Carstens
Pressesprecher
[Allgemeinverfügung Bekämpfung CoV 23-03-20]
Verschärfte Regelungen für Veranstaltungen und Ansammlungen sowie neue Regelungen für Kindertagesstätten und Schule
(20. 03. 2020)Der Kreis Pinneberg hat heute seine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus angepasst. Davon betroffen sind insbesondere die Bereiche Kita und Schule, aber auch private Veranstaltungen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
(20. 03. 2020)Der Kreis Pinneberg hat am 19.03.2020 eine Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg erlassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.
[Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen]
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg
(18. 03. 2020)Der Kreis Pinneberg hat am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg erlassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.
Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2
(18. 03. 2020)Die Landesregierung hat weitreichende Regelungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Landesverwaltung.
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
Verbote und Beschränkungen in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen
(17. 03. 2020)Der Kreis Pinneberg hat am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur-und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen erlassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.
[Allgemeinverfügung Covid-19 Kur_Reha]
Amtsverwaltung ab Montag, den 16.03.2020 komplett geschlossen
(16. 03. 2020)Das Amt Rantzau hat sich am heutigen Tage angesichts der zunehmenden Zahl von Corona-Erkrankungen zu einer weiteren Vorsichtsmaßnahme entschlossen. Das Amt Rantzau schließt ab Montag, den 16. März 2020 komplett. Bereits vereinbarte Termine für die nächste Zeit müssen leider verschoben werden.
Die Beschäftigten des Amtes Rantzau sind per E-Mail und telefonisch erreichbar. Die Amtsverwaltung bittet daher alle Bürger*innen zu prüfen, ob ein Termin verschiebbar ist oder ggfs. telefonisch oder online erledigt werden könnte.
Kontakt zur Amtsverwaltung: Tel.: 04123/688-0 oder info@amt-rantzau.de oder nutzen Sie die Durchwahl- und Kontaktmöglichkeiten (Telefon / e-Mail) der Beschäftigten.
Sobald die Amtsverwaltung für alle Bürger*innen wieder öffnet, werden Sie an dieser Stelle wieder informiert.
Kreis Pinneberg setzt Vorgaben der Landesregierung zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens um
(15. 03. 2020)Im Kreis Pinneberg gibt es tagesaktuell z.Zt. 23 bestätigte Corona-Fälle, Tendenz steigend. Um das Virus einzudämmen, hat der Kreis jetzt den Erlass der Landesregierung umgesetzt und eine ab sofort geltende Allgemeinverfügung erlassen, nachzulesen auf www.kreis-pinneberg.de. Diese gilt weitestgehend identisch im ganzen Land.
So bleiben ab Montag, 16. März 2020, Schulen und Kitas geschlossen. Nicht betroffen von den Schließungen ist die Kindertagespflege - also Tagespflegepersonen, die Kleingruppen bis zu fünf Kindern betreuen - sowie eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6 und für Kinder in Kitas, deren Eltern zur sogenannten "kritischen Infrastruktur" gehören und wo ansonsten keine andere Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist.
Aktualisiert und verschärft wurde das Zutrittsverbot zu allen öffentlichen Einrichtungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten laut Robert-Koch-Institut (RKI). Für Reiserückkehrer aus allen alpinen Skigebieten ist gleiches Verhalten dringend zu empfehlen. Die Risikogebiete findet man auf der Website des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de.
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. Es wird empfohlen, auch private Veranstaltungen abzusagen.
Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Jugendzentren) sowie Spielhallen und das Prostitutionsgewerbe.
Speisewirtschaften wie Restaurants und Imbisse können weiterhin öffnen, wenn sie einen Mindestabstand zwischen Tischen von zwei Metern einhalten und sicherstellen, dass maximal 50 % der zugelassenen Gästeanzahl erreicht wird. Die aktuellen Hygienevorschriften sind zu beachten. Ab Montag, 16. März 2020, hat eine Registrierung aller Besucher mit Zeitpunkt, Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer zu erfolgen.
Einrichtungshäuser und Einkaufszentren können weiter geöffnet bleiben. Sie müssen aber unverzüglich mit dem Kreis Pinneberg ein Präventionskonzept abstimmen und umsetzen, so ist z. B. der Zugang so zu beschränken, dass zwischen allen Personen untereinander ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann und die Gesamtbesucherzahl zu begrenzen.
Diese und viele weitere Regelungen enthält die Allgemeinverfügung.
"Diese Einschränkungen unseres öffentlichen Lebens sind ab sofort notwendig, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen" so Landrat Oliver Stolz. "Die Kreisverwaltung hat bereits vor einiger Zeit einen Krisenstab gebildet, in welchem die Lage im Kreis Pinneberg fortlaufend durch Experten analysiert wird. Wir stehen im Austausch mit allen wichtigen Einrichtungen und haben die für eine solche Krise nötigen organisatorischen Vorbereitungen getroffen" so Stolz weiter.
Er betont ausdrücklich "dass viele der getroffenen Maßnahmen der reinen Vorsorge dienen, aber nur wirkungsvoll sind, wenn sich alle daran halten. Die medizinische Versorgungssituation im Kreis ist gut das gilt auch für die Versorgung mit Strom, Wasser, Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. Es ist jetzt aber die Zeit der Solidarität gekommen. Individuelles Anspruchsdenken muss in den kommenden Monaten zurückstehen. Es geht nicht mehr um den Einzelnen. Bitte denken Sie auch an Ihre Mitmenschen, helfen Sie, wo Sie können und wahren Sie Zurückhaltung im persönlichen Umgang, um die Ansteckungsgefahr - vor allem für die gesundheitlich Beeinträchtigten - zu reduzieren. Und bitte glauben Sie auch nicht alles, was in den sozialen Medien gepostet wird - orientieren Sie sich an den offiziellen Informationen".
Pressemitteilung des Kreises Pinneberg vom 15.03.2020
Quelle: www.Kreis-Pinneberg.de
[Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 15.03.2020]
Landesregierung bringt Maßnahmenpaket gegen Coronavirus auf den Weg
(14. 03. 2020)Die Landesregierung hat weitreichende Vorkehrungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Landesregierung.
[Medieninformation der Landesregierung vom 14.03.2020]
[Erlass zum Coronavirus veröffentlicht]
Kreis Pinneberg erlässt ALLGEMEINVERFÜGUNG zum Verbot öffentlicher Veranstaltungen
(13. 03. 2020)ELMSHORN. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) wird nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen.
Elmshorn, 13.03.2020
[Kreis Pinneberg erlässt ALLGEMEINVERFÜGUNG zum Verbot öffentlicher Veranstaltungen]
Behördenrufnummer 115
(31. 07. 2019)Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.
Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Die Vorteile der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter können schnell und kompetent zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen geben.
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Sie erreichen unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Was kostet ein Anruf bei der 115?
Der Service der 115 ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten bei Ihrem Telefonanbieter an. Sie erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Sie ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einem ausländischen Mobilfunkvertrag können erhöhte Telefonkosten anfallen.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter
Text 115-Gebärdentelefon:
Ein wichtiger Beitrag für weniger Barrieren im Alltag ist das Gebärdentelefon.
Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Firma Telemark Rostock für Menschen mit Hörbeeinträchtigung entwickelt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Gebärdentelefon
Foto: Behördenrufnummer 115
Stellenangebote vom IT-Zweckverband kommunit
(10. 05. 2019)Beim IT-Zweckverband kommunit sind derzeit mehrere Stellenangebote verfügbar. Einzelheiten können Sie aus den unter Downloads angefügten Stelleausschreibungen bzw. den unten stehendem Link entnehmen.
Das Amt Rantzau ist seit dem 01.03.2012 Mitglied im IT-Zweckverband und hat die Aufgaben der EDV-Angelegenheiten (Administration, Betreuung, Einkauf, IT-Datenschutz) auf den Verband übertragen.
[IT-Anwendungsbetreuung / IT-Application Support (w/m/d)]
[Link zu den Stellenangeboten]
Foto: Logo Kommunit
FTTH für alle: Spatenstich im Amt Rantzau
(05. 03. 2019)Im Beisein der Bürgermeister aus den beteiligten Gemeinden des Amtes Rantzau und der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop (Amt Elmshorn-Land) sowie Vertretern der atene KOM GmbH Berlin, des Breitbandkompetenzzentrums Schleswig-Holstein, der beiden Amtsverwaltungen und des Werkausschuss-Vorsitzenden Dietrich Tetz haben die Stadtwerke Barmstedt heute die ersten Kubikmeter Erde für den flächendeckenden Glasfaserausbau im Amt Rantzau bewegt. Endlich: Schnelles Internet kommt.
Im Kundenzentrum der Stadtwerke steht das XityLight-Team schon jetzt für Fragen zum Thema Glasfaser im Amt Rantzau zur Verfügung. Es berät Interessenten auch über die XityLight-Produkte für Internet, Festnetztelefonie sowie HDTV, darunter diverse TV- und Radio-Pakete (HD).
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link.
[FTTH für alle: Spatenstich im Amt Rantzau]
Foto: Bürgermeister beim Spatenstich
Stellenangebote vom IT-Zweckverband kommunit
(18. 02. 2019)Beim IT-Zweckverband kommunit sind derzeit mehrere Stellenangebote verfügbar. Einzelheiten können Sie aus den unter Downloads angefügten Stelleausschreibungen bzw. den unten stehendem Link entnehmen.
Das Amt Rantzau ist seit dem 01.03.2012 Mitglied im IT-Zweckverband und hat die Aufgaben der EDV-Angelegenheiten (Administration, Betreuung, Einkauf, IT-Datenschutz) auf den Verband übertragen.
[VOS Schul-IT Quickborn (w/m/d)]
[behördlichen Datenschutzbeauftragten (w/m/d)]
[behördlichen Datenschutzbeauftragten (w/m/d)]
[IT-Systemadminstrator / Application Manager (w/m/d)]
[Link zu den Stellenangeboten]
Foto: Logo Kommunit
ACHTUNG: Aktuelle Spam-Welle mit angeblichen Rechnungen als Word-Datei!
(29. 11. 2018)Aus aktuellen Anlass möchten wir Sie vor einer aktuellen Spam-Welle informieren, bei der angebliche Rechnungen von scheinbar vertrauenswürdigen Absendern verschickt werden.
Die Spammer nutzen dabei in gutem Deutsch verfasste Texte und fälschen oft vertrauenswürdige Absender, die sie wahrscheinlich durch Viren aus Adressbüchern ausgelesen haben. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Sie selbst einen Virus haben. Es kann auch ein Kontakt von Ihnen sein, der Sie im Adressbuch hat. Trotzdem empfehlen wir dringend, den eigenen PC auf Viren zu scannen, sollte man vermehrt diese Spam-Nachrichten bekommen. Wenn man den Absender genau prüft, kann man erkennen, dass die Mail nicht von dem augenscheinlich vertrauenswürdigen Kontakt kommt, sondern im Absender-Namen nur die E-Mail des bekannten Kontakts steht. Die wirkliche Absenderadresse ist meist eine unbekannte E-Mail-Adresse.
Bei dem Anhang handelt sich um eine Word-Datei, die selbst kein Virus ist, beim Öffnen jedoch versucht einen Virus aus dem Internet nachzuladen. Man sollte auf keinen Fall die Datei öffnen und dort "Enable Content" drücken, da man sonst das Makro startet, was versucht das System zu infizieren. Sollte man sein System infiziert haben, dann sollte man dringend den PC bereinigen und anschließend alle Passwörter inklusive des eigenen E-Mail-Passworts ändern.
Die automatische Spam-Erkennung kann diese E-Mails sehr schwer filtern. Jede E-Mail beinhaltet ein anderen Text, andere Absender, andere Provider oder sonstige Erkennungsmerkmale. Auch die Word-Dateien unterscheiden sich in fast jeder E-Mail. Daher wird die E-Mail oft nicht gefiltert, da weder Spam-Erkennung, noch Virenprogramme anschlagen.
Unser Server-Team versucht die Welle bereits für unsere Kunden einzuschränken, was aber durch die oben genannten Gründe sehr schwer ist. Außerdem könnten zu restriktive Einstellungen in der Spam-Erkennung dann auch zu Ablehnungen korrekter E-Mails führen. Daher kommen immer wieder E-Mails auch durch unsere Erkennung. Daher bitten wir Sie momentan besonders vorsichtig mit Rechnungen, die Sie als Word-Datei erreichen, zu sein.
[Weitere Informationen dazu finden Sie auch bereits in der Presse:]
ACHTUNG bei Online-Beantragung eines Führungszeugnisses
(03. 09. 2018)Irreführende Internetseite "amtsweg.com"
Der Internetanbieter "www.amtsweg.com" wirbt damit, dass man für 13,00 Euro online ein Führungszeugnis beantragen kann. Tatsächlich erhält man jedoch für 13,00 Euro einen Ratgeber im pdf-Format. Der Ratgeber gibt Auskunft darüber, wo und wie man ein Führungszeugnis beantragt.
Bitte prüfen Sie diese Seite!!!
Hier wird ganz eindeutig etwas suggeriert, was absolut nicht der Wahrheit entspricht.
Weitere Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Verbraucherschutzes "www.verbraucherschutz.de".
Sie können Führungszeugnisse direkt im Bürgerbüro oder Online beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) beantragen.
Amt Rantzau : Einstimmig: Hachmann bleibt im Amt
(11. 07. 2018)Der Bürgermeister von Bullenkuhlen wird erneut zum Amtsvorsteher des Amts Rantzau gewählt. Wolfgang Mohr und Hans-Detlef Fuhlendorf werden verabschiedet. – Quelle: https://www.shz.de/20401857 ©2018
Lesen Sie den hierzu erschienenen Presseartikel der Barmstedter Zeitung über den unten stehenden Link.
[Presseartikel Barmstedter Zeitung]
Stellenangebote vom IT-Zweckverband kommunit
(07. 05. 2018)Beim IT-Zweckverband kommunit sind derzeit mehrere Stellenangebote verfügbar. Einzelheiten können Sie aus den unter Downloads angefügten Stelleausschreibungen bzw. den unten stehendem Link entnehmen.
Das Amt Rantzau ist seit dem 01.03.2012 Mitglied im IT-Zweckverband und hat die Aufgaben der EDV-Angelegenheiten (Administration, Betreuung, Einkauf, IT-Datenschutz) auf den Verband übertragen.
[Sachbearbeiter/in für Vergabeverfahren]
[Mitarbeiter/in IT-Service Desk]
[Senior Administrator (m/w) - MS Exchange und Datenbanken]
[Senior Administrator (m/w) – Citrix]
[Junior Admin (m/w) mit Schnittstellenfunktion im IT-Service Desk]
[Senior Administrator (m/w) - MS Exchange]
[Link zu den Stellenangeboten]
Foto: Logo Kommunit
Kommunalwahl 2018
(06. 05. 2018)Aktuelles zur Kommunalwahl 2018 finden Sie über den nachfolgenden Link: https://www.amt-rantzau.de/seite/334490/kommunalwahl-2018.html
Aktionsmonat „Naturerlebnis“ im Mai 2018: 700 spannende Ausflüge in die Natur Schleswig-Holsteins
(16. 04. 2018)Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR), die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Landesverband der Volkshochschulen und die Sparkassen-Finanzgruppe organisieren bereits zum 13. Mal den Aktionsmonat „Naturerlebnis der heimischen Tier- und Pflanzenwelt". Er hat sich zur größten Natur-Veranstaltungsreihe in Schleswig-Holstein entwickelt. Der Aktionsmonat im Mai 2018 bietet 700 von Natur- und Landschaftsführern begleitete Naturausflüge in die heimi-sche Tier-und Pflanzenwelt. Ziel des Projektes ist es, die heimische Naturvielfalt der ländlichen Räume in den breiten gesellschaftlichen Fokus zu rücken.
Der Veranstaltungskalender enthält auch in diesem Jahr einen Spezialkatalog mit über 290 kostenlosen Veranstaltungen speziell für Kindergärten und Schulklassen, um insbesondere jungen Menschen Naturerfahrungen zu ermöglichen.
Alle Informationen zum Aktionsmonat „Naturerlebnis der heimischen Tier- und Pflanzenwelt" finden sich unter www.aktion-naturerlebnis.de.
Der landesweite Veranstaltungskalender ist zudem bei allen Exkursionsleitungen, teilnehmenden Volkshochschulen und Vereinen erhältlich. Auch zahlreiche Tourist-Informationen, Bildungsstätten, Stadt- und Gemeindeverwaltungen und Sparkassen-Filialen im Land halten den Veranstaltungskatalog bereit.
Interessierte jeden Alters, ob als Familie, Gruppe oder Einzelperson, sowie auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher, können sich ab sofort direkt bei den Exkursionsleitungen oder bei den Volkshochschulen anmelden. Die jeweiligen Kontaktdaten sind dem Veranstaltungskalender zu entnehmen.
[Informationen zum Aktionsmonat „Naturerlebnis der heimischen Tier- und Pflanzenwelt"]
Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
(20. 06. 2016)Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist ein Mittel zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit. Sie drückt Dank und Wertschätzung aus und verbindet diese Würdigung mit einem ganz praktischen Nutzen. Herausgegeben wird die Ehrenamtskarte vom EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein mit der Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.
Ohne ehrenamtliche Arbeit gäbe es weniger Vielfalt. Ehrenamtliche investieren viele Stunden Arbeit in die Gemeinschaft und schaffen unbezahlbare Werte - für sich und andere.
Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam "Danke". Mit der Ehrenamtskarte wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt.
Die Bonuspartner der Ehrenamtskarte gewähren den Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigen oder halten spezielle Angebote wie beispielsweise die Verlosung von Eintrittskarten für sie vor.
In den vergangenen zwei Jahren konnten über 70 neue Bonuspartner gewonnen werden. Ziel ist es die Anzahl der Angebote im Laufe der Zeit weiter zu steigern.
Zurzeit befinden sich knapp 2.200 gültige Ehrenamtskarten in Schleswig-Holstein im Umlauf. Um die Zahl der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer und damit die Attraktivität der Ehrenamtskarte weiter zu steigern, werden zum 01.10.2014 die Zugangsvoraussetzungen zum Erwerb der Karte geändert.
Wie bisher auch können Ehrenamtliche die mindestens 16 Jahre alt sind, sich in einer gemeinnützigen Organisation in Schleswig-Holstein engagieren und die für ihre Tätigkeit kein Geld erhalten (eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten ist unschädlich) die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein beantragen.
Neu ist, dass statt wie bisher 5 Stunden pro Woche, die von jedem Engagierten als Zeitaufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit gefordert wurden, ab sofort 3 Stunden pro Woche bzw. 150 Std. im Jahr erforderlich sind, um eine Ehrenamtskarte beantragen zu können.
Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können weiterhin zusammengerechnet werden. Die Trägerorganisationen des bürgerschaftlichen Engagements bestätigen die Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Karte.
Eine weitere Änderung ist die Ausweitung der Ehrenamtskarte auf die Inhaber/-innen einer Juleica. Inhaber/-innen der Juleica erhalten die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein gegen Vorlage einer Kopie ihrer Juleica.
Eine Übersicht über die aktuellen Angebote und alle weiteren Informationen zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein finden Sie auf der Website www.ehrenamtskarte.de.
Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte dieses PDF Formular aus und senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an das Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zu.
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Kontakt bei Fragen rund um die Ehrenamtskarte:
Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein, Frau Anja
Lüsebrink, Andreas Gayk-Straße 31, 24103 Kiel,
Tel: 0431/901-5510, Fax: 0431/901-655 04,
info@ehrenamtskarte.de
[Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein]
Foto: Ehrenamtskarte - Schleswig-Holstein sagt Danke!
Informationen zur Luftbildüberfliegung
(04. 03. 2016)Im Auftrag der Landesregierung erstellt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein durch Überfliegung regelmäßig hoch auflösende Luffbildaufnahmen. Dabei sammelt die Behörde so genannte Geodaten. Diese Daten werden auch anderen Stellen, wie zum Beispiel den Katasterämtern des Landesschleswig-Holstein, zur Verfügung gestellt.
Bei der Auswertung der Luftbildaufnahmen des Landesamt für Vermessung und Geoinformation wird zunächst untersucht, ob ein Objekt auf einem Grundstück vorhanden, aber nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen ist. Ist das der Fall,wird im nächsten Schritt vom zuständigen Landesamt für Vermessung und Geoinformation durch den so genannten Feldvergleich überprüft, ob es sich bei dem im Luftbild erkannten Objekt tatsächlich um ein Gebäude handelt. Wenn dies zutrifft, ist weiterhin festzustellen, ob das Gebäude der Einmessungspflicht nach dem Vermessungs- und Katastergesetz unterliegt. Der jeweilige Eigentümer wird dann schriftlich aufgefordert, die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten zu veranlassen. Handelt es sich um nicht einmessungspflichtige Gebäude, so wird die Flurkarte ohne örtliche Vermessung von Amts wegen aktualisiert.
Rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ist das Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) vom 06.12.1974 in der Fassung vom 12.05.2004. Der Gesetzestext ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBI.) für Schleswig-Holstein 2004, Seite 128. Das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet in § 16 Abs. 3 die jeweiligen Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer, die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten zu veranlassen, wenn auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist.
Dem Grundstückseigentümer ist dadurch eine Mitwirkungspflicht auferlegt, um eine ordnungsgemäße Führung des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jede Veränderung im Gebäudebestand auch tatsächlich Eingang in das Liegenschaftskataster findet.
Kommt ein Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann das Landesamt für Vermessung und Geoinformation gemäß § 16 Abs. 4 das Erforderliche auf Kosten der Verpflichteten durchführen oder veranlassen.
Weitere Informationen sind beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation erhältlich.
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein -Katasteramt- Langelohe 65 b, 25337 Elmshorn, Telefon 04121/57998, Fax 04121/57998-111, Poststelle-Eimshom @LvermGeo.landsh.de, Öffnungszeiten Mo- Do 8.00- 15.30 Uhr, Fr 8.00- 12.00 Uhr
[Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein]
Rehwild in Bullenkuhlen: Bericht über Wildreflektoren: Die Jäger zählen weniger Unfälle
(03. 03. 2016)Jahreshauptversammlung des Hegerings Zwei. Hans-Jürgen Lohmann wird im Amt des Vorsitzenden bestätigt.
Lesen Sie den hierzu erschienenen Pressebericht der Barmstedter Zeitung über den unten stehenden Link.
[Rehwild in Bullenkuhlen: Bericht über Wildreflektoren: Die Jäger zählen weniger Unfälle]
Dringend Wohnraum gesucht!
(23. 09. 2015)Es gibt immer mehr Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihr Land und häufig ihre Familien und Freunde verlassen müssen. Diese Menschen kommen als Neuankömmlinge in Deutschland an und sind auf unsere Hilfe angewiesen.
Diese Hilfe möchten wir den Neuankömmlingen im Amtsgebiet des Amtes Rantzau natürlich gern geben. Wir möchten daher den Kindern, Frauen und Männern ein Zuhause bieten, um Ihnen eine sichere Zukunft zu ermöglichen.
Leider sind unsere kommunalen Wohnraumkapazitäten bereits erschöpft und aus diesem Grund bitten wir Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um Ihre Hilfe, den Flüchtlingen eine Neuansiedlung in Deutschland zu ermöglichen und dazu beizutragen, sich schnell bei uns einzuleben.
Falls Sie daher über Möglichkeiten verfügen, dem Amt Rantzau freien Wohnraum zur Vermietung zur Verfügung zu stellen, melden Sie sich bitte bei uns.
Als Ansprechpartner hierfür steht Ihnen Herr Schattauer unter der Telefonnummer 04123/688-142 oder per Email unter rainer.schattauer@amt-rantzau.de gern zur Verfügung.
Wieder kostenfreie Homepage-Erstellung für Amt Rantzauer Institutionen
(18. 08. 2015)Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Amt Rantzau vernetzt“ stellt wieder allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern des Amtes in den kommenden Monaten exklusiv Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das Förderprogramm ermöglichte bereits einigen Amt Rantzauern die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wurde unkompliziert und ressourcensparend den Amt Rantzauer Institutionen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist und bleibt die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus demAmt Rantzau kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das neu aufgelegte Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 -71 oder -72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]
Foto: Logo
Interaktiver Zensus-Atlas im Internet verfügbar
(08. 07. 2015)Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen erstmals einen interaktiven Zensus-Atlas mit Ergebnissen zu Bevölkerung und Wohnen auf Basis eines 1-Kilometer-Gitters. Bislang standen Informationen aus dem Zensus 2011 zum Alter der Bevölkerung, zur Staatsangehörigkeit oder zu den Wohnverhältnissen nur für Bund, Länder sowie kommunale Gebietskörperschaften zur Verfügung. Mit dem Zensus-Atlas werden diese Segmente zu einer neuen Auswertungsebene zusammengefasst, die Einteilung Deutschlands in Quadrate von 1 Kilometer mal 1 Kilometer.
Mit dem Zensus-Atlas wird jetzt eine bessere Vergleichbarkeit geschaffen, die nicht an den Grenzen der Gebietskörperschaften halt macht. Gerade für kleinräumige Planungszwecke an der Grenze von Stadt und Umland ergibt sich hiermit eine detailliertere Informationsgrundlage. Auch für zeitliche Vergleiche – speziell nach Gebietsreformen – bietet das zeitlich stabile und europaweit einheitlich definierte Gitter ganz neue Möglichkeiten.
Im Atlas lassen sich verschiedene Ebenen wie etwa Flüsse, Autobahnen oder eine Hintergrundkarte zur besseren Orientierung einblenden. Neben der üblichen Bedienung einer Kartenanwendung im Internet können sich interessierte Nutzer die Karten in ihr eigenes Geografisches Informationssystem (GIS) als „Web Map Service“ (WMS) einbinden.
Die Zahlen für diesen Atlas stammen aus dem Zensus 2011, mit dem Daten zu Bevölkerung und Wohnen für jede Anschrift in Deutschland ermittelt wurden. Nur mit einer solchen Statistik ist es möglich, Informationen in hoch aufgelöster Form auf einem 1 Kilometer-Gitter darzustellen. Die Daten für jede Anschrift wurden zu Ergebnissen für ein Gitter mit 1 Kilometer Kantenlänge zusammengefasst. Zusätzlich stellt ein spezielles Geheimhaltungsverfahren sicher, dass von den veröffentlichten Ergebnissen niemals auf Informationen über Einzelpersonen zurückgeschlossen werden kann.
Der interaktive Zensus-Atlas kann unter der Adresse https://atlas.zensus2011.de/ aufgerufen werden. Unter http://www.zensus2011.de/ können die dem Atlas zugrunde liegenden Daten heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen dort die Bevölkerungszahlen für ganz Deutschland auf Basis eines 100 Meter-Gitters zum Download bereit.
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes ist für den Atlas und seine Hintergrunddaten die statistische Geheimhaltung sichergestellt.
Quellen: DStGB-Aktuell 18 vom 30. April 2015, 12.01.30 NStVSH Nr. 3-4/2015
Neues Nachbarschaftsnetzwerk in Schleswig-Holstein
(18. 06. 2015)Kieler Studenten starten das lokale Online-Netzwerk „Lokalportal“.
Nach einer ersten Testphase in der Gemeinde Schönberg in der Probstei und im Amtsgebiet Haddeby, ist das Lokalportal jetzt in gesamt Schleswig-Holstein verfügbar.
Die Idee zu Lokalportal entstand im Dezember 2013 in der 700 Einwohner großen Gemeinde Wisch in Schleswig-Holstein. Dort ist Sebastian Penthin, einer der Gründer, aufgewachsen. Unter dem Motto „Wisch aktiv erleben 2030“ wurde nach Konzepten gesucht, mit denen das Dorfleben auch im Jahre 2030 für die Einwohner lebenswert gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang wurden viele alltägliche Probleme geäußert, wie beispielsweise der schlecht ausgebaute öffentliche Nahverkehr. Aus dieser Problemstellung reifte die Idee eines lokalen Online-Netzwerks, dessen Ziel es ist, dass lokale Miteinander zu verbessern und nachbarschaftliche Hilfe zu vereinfachen.
Primär funktioniert Lokalportal als ein Nachbarschaftsnetzwerk, welches es beispielsweise vereinfachen soll mit einer Mitfahrgelegenheit ins nächste Dorf zu kommen, Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu erhalten oder zu erfahren, welche Veranstaltungen demnächst in seiner Region stattfinden. Neben dem Nachbarschaftsnetzwerk, besteht ein weiterer Ansatz darin, alle lokalen Akteure und deren Informationen auf dem Portal zu vereinen. Hierfür gibt es neben den privaten Nachbarn drei weitere Nutzertypen: Öffentliche Nutzer (Behörden, Kommunen), „Seiten“ (Vereine, lokale Initiativen, Blogs) und lokale Gewerbe. Das Angebot der Plattform ist kostenfrei.
Eine Registrierung ist unter www.lokalportal.de möglich. Für eine Registrierung ist die Angabe eines Ortes und der Postleitzahl erforderlich. Um diesen Registrierungsort wird ein Radius gelegt, welcher im Umkreis begrenzt ist. Nutzer die innerhalb dieses Umkreises registriert sind, können miteinander kommunizieren und interagieren. Es ist nicht möglich von außen in diese Regionen zu schauen. Hier liegt die Besonderheit von Lokalportal gegenüber anderen Netzwerken. Nutzer erhalten ausschließlich lokalrelevante Informationen und Beiträge aus ihrer Region. Ein weiterer Punkt, bei denen sich Lokalportal deutlich von bereits bestehenden Plattformen abgrenzt, ist der Datenschutz. Es werden nur Daten erhoben, welche zur Durchführung der Dienste notwendig sind und diese nicht an Dritte verkauft. Des Weiteren werden die Daten verschlüsselt in Deutschland gespeichert und unterliegen somit deutschen Datenschutzgesetzen. Finanziert wird das junge Projekt mit Fördergeldern vom Land Schleswig-Holstein sowie der EU.
Insgesamt sind zur Zeit bereits über 30 kommunale Stellen auf Lokalportal vertreten. Im Kreis Pinneberg sind die Stadt Pinneberg, die Stadt Barmstedt, die Ämter Pinnau, Mooregge, Hörnerkirchen sowie das Amt Rantzau auf Lokalportal aktiv. Im Juni sind mehrere Informationsveranstaltungen im Kreis Pinneberg geplant, zu der interessierte Bürger, Vereine, Gewerbe sowie Gemeindevertreter eingeladen sind. Einladungen zu diesen Veranstaltungen werden zeitnah herausgegeben.
Foto: Lokalportal